Ein Beschluss der Stadt München vom Dezember 2017, Vereinen, die zum Boykott Israels aufrufen, keine städtischen Räume mehr zur Verfügung zu stellen, steht womöglich auf der Kippe. Wie die »Süddeutsche Zeitung« am Donnerstag berichtete, könnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates wieder kippen. In der mündlichen Verhandlung hätten die Richter schwere Bedenken geäußert, schrieb das Blatt. Ein förmliches Urteil ist allerdings noch nicht ergangen.
Würde der Beschluss vom Gericht kassiert, wäre das ein Erfolg für die Boycott, Divestment and Sanctions-Kampagne (BDS). Sie hat es sich auf ihre Fahnen geschrieben, Israel international zu ächten und allumfassend zu isolieren. Nicht nur der Münchner Stadtrat, sondern auch der Deutsche Bundestag und mehrere Landesparlamente hatte BDS und seine Methoden in einer Entschließung als antisemitisch bezeichnet. 2018 lehnte auch die Stadtverwaltung München den Antrag eines Mannes ab, in einem öffentlichen Museum eine Diskussion über das Verbot anzuhalten. Der Titel der Veranstaltung: »Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein?«
Daraufhin klagte der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht. Seine Beschwerde wurde aber in erster Instanz abgewiesen. Der Berufungsklage vor dem VGH beigetreten ist mittlerweile auch der Münchner Kommunikationsprofessor Michael Meyen. Er war vor Kurzem in die Schlagzeilen geraten, weil er auf seinem Blog fragwürdige Thesen vertritt beziehungsweise die Thesen anderer verbreitet, darunter die des höchst umstrittenen und zweifelhaften Verschwörungstheoretikers Ken Jebsen.
MEINUNGSFREIHEIT In der Verhandlung vertraten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter laut SZ die Auffassung, das Verbot der Vermietung städtischer Räume sei womöglich eine unzulässige Beschränkung der grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit. Der Vorsitzende Richter, Dieter Zöllner, warf die Frage in den Raum, ob es einer Stadtratsmehrheit gestattet sei, das Meinungsspektrum zu beschneiden. Für die Vertreter der Stadt München ist dies nicht der Fall: Meinungen dürften überall frei geäußert werden, man könne aber die Stadt nicht dazu zwingen, Räume zur Verfügung zu stellen. Unklar ist aber noch, wann der VGH seine Entscheidung verkünden und wie sie ausfallen wird.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter erklärte, die jüngste Zunahme antisemitischer Vorfälle und Straftaten zeige, »wie wichtig entschlossenes Handeln gegen jede Form der antisemitischen Stimmungsmache ist. Ich werde mich daher weiterhin dafür einsetzen, dass die Stadt klarstellt, dass Antisemitismus in München und insbesondere in städtischen Räumen keinen Platz hat.« mth