Eigentlich sollte das 2002 vom deutschen Gesetzgeber verabschiedete Ghettorentengesetz ehemaligen Ghettoarbeitern einen Anspruch auf gesetzliche Altersrente ermöglichen. Tatsächlich jedoch wurden in den Anfangsjahren 95 Prozent der jüdischen Anspruchsteller von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Auch der Rechtsweg brachte kaum Erfolg. Das änderte sich erst mit dem Einsatz von Jan-Robert von Renesse, Richter am Landessozialgericht Essen, der jetzt wegen seines Engagements für ehemalige Ghettoarbeiter selbst vor Gericht steht.
In der jüdischen Welt – insbesondere in Israel – genießt Richter von Renesse höchste Anerkennung und Wertschätzung. Seine Initiative, nach Israel zu reisen, um ehemalige Ghettoarbeiter in persönlichen Gesprächen anzuhören und ihre Schilderungen in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen, war innovativ und unbürokratisch. Das haben die Holocaust-Überlebenden mit großer Dankbarkeit wahrgenommen. Seine Vorgesetzten wollen ihn jetzt vor dem Dienstgericht für Richter dafür disziplinieren.
leidensweg Für die Überlebenden zählte vor allem, dass ein Vertreter der deutschen Justiz zu ihnen kam und ihnen Respekt und Empathie entgegenbrachte. Von Renesse hat bei seinen richterlichen Entscheidungen den historischen Kontext nicht aus den Augen verloren und den Leidensweg der Überlebenden gewürdigt. Viele der betroffenen Verfahren konnten aufgrund der Neubewertung der Faktenlage zugunsten der Antragsteller entschieden werden.
Waren die Antragsverfahren seitens der Deutschen Rentenversicherung und auch die anhängigen Gerichtsverfahren bis dahin ausschließlich aufgrund der Aktenlage entschieden worden, befragte von Renesse die jüdischen NS-Verfolgten erstmals direkt. Er zeigte Verständnis und Zugewandtheit, wo die Antragsteller bisher nur Bürokratie und Ablehnung erfahren hatten.
Statt dankbar anzuerkennen, dass die Frage der Ghettorenten nach langjährigen Querelen auch durch von Renesses Einsatz zu einem befriedeten Abschluss gebracht werden konnte, wird von Renesse jetzt neuerlich mit einem Disziplinarverfahren überzogen. Sein Einsatz für die hochbetagten Ghettoarbeiter darf für den verdienten Juristen nicht zu beruflichen Nachteilen führen.
Der Autor ist Repräsentant der Claims Conference in Deutschland.