Die Zahl ist gewaltig: 56.000. Genau so viele Anträge nach dem »Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto« hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bisher abgelehnt – 90 Prozent. Doch nun soll alles anders werden. Vergangene Woche hat die DRV beschlossen, dem Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2009 zu folgen und alle bisher abgelehnten Gesuche erneut zu prüfen. Die Schoa-Opfer müssen sich nicht noch einmal mit unverständlichen Formularen abplagen. Im besten Fall können sie Zahlungen von bis zu vier Jahren rückwirkend erhalten. Klingt erst einmal gut, ist es aber mitnichten! Was sind schon vier Jahre, wenn man sich vor Augen führt, wie sehr diese Menschen gelitten haben? Und: Die Entscheidung kommt viel zu spät. Die Mehrzahl der ehemaligen Ghetto-Arbeiter ist längst tot. Jahrzehntelang hat man die Rentenfrage ignoriert. Es wurde auf Zeit gespielt, der bürokratische Hürdenlauf der Opfer war unsäglich. Erst das Urteil des Bundessozialgerichts hat die Zuständigen eines Besseren belehrt. Und was, wenn die Entscheidung der Richter anders ausgefallen wäre? Dann hätte die Rentenversicherung Geld gespart. Beschämend.
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