Die jüdischen Kontingentflüchtlinge in Berlin können sich freuen. Ihnen wird die russische Opferrente nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Die Berliner Sozialsenatorin Carola Bluhm (Die Linke) hat das für ihr Bundesland verfügt.
Antrag Schön. Aber eigentlich ist das nichts Neues. Opferrenten dürfen nicht angerechnet werden, nirgendwo. Das ist seit Jahren Gesetz. Die Crux liegt woanders: Die Entschädigungen, die russischsprachige Zuwanderer als Opfer der Leningrader Blockade, als ehemalige Ghettobewohner oder KZ-Häftlinge bekommen, sind in den wenigsten Fällen auf den Rentenbescheiden der Bezieher eindeutig ausgewiesen. Genau hier muss angesetzt werden. Schon vor Jahren hat sich der Zentralrat der Juden in Deutschland auch bei der russischen Regierung dafür eingesetzt, den Zuwanderern die Darlegung ihrer Einkommen zu erleichtern. Noch immer sind diese gezwungen, im Einzelfall nachzuweisen, welcher Anteil ihres Einkommens auf die Altersrente und welcher auf einen Ghetto- oder Blockadezuschuss entfällt. Und das ist für sie mit einem hohen Aufwand verbunden und vor allem mit Geld, das sie ohnehin nicht haben.
Außerdem muss es dafür auch russische Ämter geben, die eine solche Differenzierung vornehmen. Bislang sind sie nicht dazu verpflichtet. Die Forderung muss also lauten, dass detaillierte Rentenbescheinigungen ausgestellt werden. Bis heute liegt die Beweislast bei den inzwischen hochbetagten Zuwanderern. Das muss sich ändern. Und wäre dann tatsächlich eine Meldung wert.