Das Oberlandesgericht Naumburg wird am 21. Januar über die Entfernung der Schmähplastik »Judensau« an der Fassade der Stadtkirche in Wittenberg verhandeln.
In dem Berufungsprozess geht es um den entsprechenden Antrag des Klägers, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in Naumburg mitteilte.
Plastik Der Kläger will die Evangelische Stadtkirchengemeinde zur Entfernung der Plastik verurteilen und vorsorglich feststellen lassen, dass das Sandsteinrelief den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. (OLG Naumburg 9 U 54/19)
Der Kläger ist Mitglied einer jüdischen Gemeinde. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden Stadtkirche in der Lutherstadt.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte am 24. Mai 2019 die Klage abgewiesen. Der Kläger könne die Beseitigung nicht verlangen, weil die aus dem 13. Jahrhundert stammende Schmähplastik den Tatbestand der Beleidigung nicht erfülle, urteilte das Gericht.
Gebäude Es sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und befinde sich nicht unkommentiert an der Mauer der Stadtkirche. Über das Mahnmal am Fuße der Kirche sei das Relief in eine Gedenkkultur eingebettet.
Das Sandsteinrelief in etwa vier Metern Höhe an der Fassade ist als Schmähplastik gegen Juden erkenntlich. Mit Renovierungsarbeiten an der Kirche im Jahr 1983 entschloss sich die Gemeinde, das Sandsteinrelief an seinem Ort zu belassen.
Im November 1988 weihte die Stadtkirchengemeinde unterhalb des Reliefs ein Mahnmal ein, das sich auf die Schmähplastik bezieht und die Wirkungsgeschichte des Antijudaismus und des Antisemitismus auf künstlerische Weise thematisiert. epd