Die Onlineplattform heißt »BundesPressePortal«, gehört aber keiner staatlichen Stelle, sondern dem Privatmann Jörg Müller aus Aschaffenburg. Sie veröffentlicht Pressemitteilungen von Parteien, auch der NPD. Gleichzeitig verkündet die Redaktion auf ihrer Website: »Grundsätzlich denken, handeln und arbeiten wir nach dem Presse-Kodex.« Alle eingehenden Texte würden gründlich geprüft. »Wird uns eine fragwürdige bzw. unseriöse Presse-Meldung zugesandt, werden wir selbstverständlich keine Publizierung vornehmen.«
Neben den Bundestagsparteien oder der FDP erfüllt auch die rechtsextreme NPD offensichtlich das Kriterium der Seriosität. »Wir haben lange darüber diskutiert«, begründet Jörg Müller seine kostenlose PR für die rechtsextreme Partei, über deren Verbot in Karlsruhe gerade verhandelt wird, »aber in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit«, und die NPD sei ja nicht verboten. Nach einem Verbot würde selbstverständlich keine Pressemitteilung der Partei mehr veröffentlicht werden.
Soziale Medien Vermutlich auch keine andere mehr. Noch in der Nacht, nachdem nachmittags eine Anfrage der Jüdischen Allgemeinen das BundesPressePortal erreichte, beschloss Müller, seine Plattform zu verkaufen. Mit der Anfrage habe das nichts zu tun, vielmehr habe er sich mit dem Gedanken schon lange getragen, sagte er dieser Zeitung, er betreibe ja noch zwei andere Portale – eines für Meldungen aus der Gastronomie, eines für Soziale Medien –, und da sitze er täglich ohnehin zu lange am Computer.
Auf der Website bundespresseportal.de steht jetzt der Hinweis in eigener Sache, Interessenten an einem Portal, das monatlich bis zu 7000 Pressemitteilungen verbreite, bis zu 8500 Besucher am Tag habe und auf Twitter 21.000 Follower aufweise, sollten sich doch bei Müller melden.
Über Nacht wurde nicht nur der Verkauf beschlossen – auch Müllers zwei andere Portale sollen veräußert werden –, sondern auch ein Logo auf der Homepage des BundesPressePortals wurde entfernt: das des Deutschen Journalistenverbandes (DJV). Bislang leuchtete da gut lesbar die Information »Mitglied im DPV und DJV«. Ein Portal kann aber nicht Mitglied im DJV oder in dessen kleiner Konkurrenzorganisation Deutscher Presse-Verband (DPV) sein. Beide verstehen sich als Journalistengewerkschaften, die nur die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zulassen.
Gewerkschaft Der DJV gab sich entsprechend irritiert, dass unter Verwendung seines Verbandslogos der Eindruck erweckt wurde, das privatwirtschaftlich betriebene Portal sei Gewerkschaftsmitglied. »Die im Impressum aufgeführten Namen stehen nicht bei uns in der Kartei«, sagte Hendrik Zörner. Jörg Müller erwiderte, er selbst sei Mitglied im DPV und ein früherer Redakteur im DJV.
Als dieser seine Mitarbeit in seiner Firma beendete, habe Müller den Webadministrator gebeten, das Logo von der Seite zu nehmen, aber der habe das wohl vergessen. In der Nacht, in der der Verkauf beschlossen wurde, verschwand auch das DJV-Logo von der Seite, obwohl der DJV selbst zu diesem Zeitpunkt noch nichts unternommen hatte.
Bei Müllers BundesPressePortal arbeiten derzeit drei Redakteure im Homeoffice, also am heimischen Rechner. Sie erhalten, so Müller, eine monatliche Pauschale, für die sie eine Rechnung stellen. So viel Arbeit sei das ja nicht, sagt Müller, »wir schreiben ja keine Meldungen, sondern veröffentlichen eins zu eins. Wir sind ja ein Verbreitungstool«. In der redaktionellen Selbstdarstellung, die unter der Überschrift »Mission« erschien, hieß es noch, man sei »beseelt von der Idee: Politische Botschaften ALLEN Bürgern auf VIELEN Wegen zugänglich zu machen«. Selbstverständlich auch die Botschaften der NPD.