Die rechtsextreme AfD setzt im Thüringer Landtag im Alleingang einen Untersuchungsausschuss zur Arbeit des Inlandsgeheimdienstes ein. Im Fokus soll das Agieren von Landesverfassungsschutzpräsident Stephan Kramer stehen, wie aus dem AfD-Antrag hervorgeht, der im Parlament beschlossen wurde. Das Gremium soll beispielsweise klären, ob Kramer sein Amt zu politischen Zwecken missbrauchte. Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller sagte, man nutze den Untersuchungsausschuss, um »die Machenschaften« von Kramer und Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) zu beleuchten.
Linke will Aufklärung über Gefahr durch Höcke-AfD
Bei der Landtagswahl im Herbst 2024 war die AfD mit ihrem Thüringer Chef Björn Höcke stärkste Kraft geworden und hat nun im Landtag so viele Sitze, dass sie allein Untersuchungsausschüsse einsetzen kann. Die anderen Fraktionen können dies nicht verhindern. Die Höcke-AfD wird seit März 2021 vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.
»Wir werden diesen Untersuchungsausschuss nutzen, um über die Gefährlichkeit und die Gefahr der AfD aufzuklären«, kündigte die Thüringer Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss an.
Landtag umschifft drohende AfD-Blockade
Der Landtag verabschiedete zudem mit einer Mehrheit zwei Gesetzesänderungen, um eine Blockade der AfD bei der Besetzung von Gremien zur Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verhindern. Künftig ist keine Zweidrittelmehrheit mehr nötig, um Mitglieder für die parlamentarische Kontrollkommission und für die sogenannte G10-Kommission zu wählen. Die einfache Mehrheit reicht. Damit wird die Sperrminorität der AfD-Fraktion umschifft. Die Änderungen wurden mit Stimmen von CDU, BSW, Linke und SPD angenommen, die AfD stimmte dagegen.
Die parlamentarische Kontrollkommission überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die G10-Kommission kontrolliert zusätzlich, bei welchen Menschen der Verfassungsschutz zum Beispiel Telefone und die Post überwachen darf. Die AfD wäre gern selbst in diesen beiden Gremien vertreten. Für die anderen Fraktionen ist das aber keine Option, da die AfD selbst vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird.
Regeln nach chaotischer Landtagssitzung geändert
Nach den Erfahrungen bei der ersten Landtagssitzung nach der Wahl im Herbst 2024 änderten die Abgeordneten von CDU, BSW, Linke und SPD die Geschäftsordnung des Landtags. Die Sitzung geriet damals unter der Leitung des Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) zum Polit-Debakel. Das Spektakel landete sogar vor dem Verfassungsgerichtshof, der dem Agieren von Treutler ein Stopp-Schild zeigte.
Künftig soll nicht mehr der älteste Abgeordnete die erste Sitzung des Parlaments leiten, sondern der dienstälteste. Die Änderung bedeutet zugleich eine Anpassung an die Regeln im Bundestag. dpa