Frau Krause-Hinrichs, Sie plädieren für eine Klausel gegen Judenhass im Grundgesetz. Warum sollte die Verfassung geändert werden?
Der Staat – mit allen drei Gewalten – muss den Kampf gegen Antisemitismus als eigene Aufgabe verstehen. Bisher mussten dies oft jüdische Institutionen tun, was dann wiederum häufig antisemitische Gegenreaktionen provozierte. In Bezug auf die documenta heißt es dann schlimmstenfalls: »Jetzt wollen die Juden uns auch noch unsere Ausstellung kaputt machen.« Wir brauchen diese Verankerung im Grundgesetz aber auch aus einer historischen Verantwortung heraus.
Sie sind Juristin. Wie realistisch ist die bundesweite Umsetzung einer solchen Reform?
Rechtlich ist das sicher möglich. Staatsziele, wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, gibt es bereits im Grundgesetz. Dafür müsste es zunächst politische Verantwortliche geben, die diese Reform auf den Weg bringen wollen und für politische Mehrheiten sorgen. Das ist ein langer Weg, ich würde mich freuen, wenn es politische Kräfte gibt, die ihn gehen wollen. Es ist Zeit.
Wie wirksam ließe sich Antisemitismus mit einer solchen Klausel bekämpfen? Hätte so der Judenhass-Eklat auf der documenta verhindert werden können?
Mit Rechtsetzung kommt Rechtsprechung, kommt Orientierung. Mit einer solchen Reform bleibt es zudem keine politische Beliebigkeit. Es wäre für die documenta-Verantwortlichen einfacher gewesen, zu erkennen, wie sie mit solchen problematischen Werken umgehen müssen.
Im Grundgesetz steht: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Warum reicht dieser Satz nicht aus?
Der Antisemitismus richtet sich nicht nur gegen die Würde einzelner, jüdischer Menschen. Er richtet sich auch gegen unser demokratisches, friedliches Miteinander. Er ist zu komplex, um ihn allein mit dem Recht auf Menschenwürde bekämpfen zu können. Juristisch unsicher ist zum Beispiel auch, ob jemand durch Bilder, wie sie auf der documenta zu sehen waren, tatsächlich in seinen Grundrechten verletzt ist. Von der Verankerung im Grundgesetz verspreche ich mir, dass zukünftig auf alle, auch auf neue, Erscheinungsformen des Judenhasses eingegangen werden kann.
In Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurde das Staatsziel der Judenhass-Prävention bereits in die Verfassung aufgenommen. Was ändert sich dort nun konkret?
Ich hoffe auf eine noch stärkere Beschäftigung mit dem Thema in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen. Vor allem mehr Prävention und pädagogische Arbeit. Wenn es sein muss, auch härtere Sanktion. Die Abgeordneten haben nun auch die Möglichkeit, zu prüfen und zu diskutieren, ob und wie die Verfassungsreform umgesetzt wird.
Mit der Juristin und Geschäftsführerin der F.C. Flick Stiftung sprach Lilly Wolter.