Justiz

Recht vor Gnade

Schüler der Rambam-Mesivta-Schule protestieren im November vergangenen Jahres vor dem Haus von Jakiw Palij in Queens/New York. Foto: dpa

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht! So lautet eine der grundlegenden Maximen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Benjamin Ferencz war und ist einer der nachdrücklichen Verfechter dieser juristischen Einrichtung, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Antwort auf die unfassbaren NS-Verbrechen ins Leben gerufen wurde. Ferencz ist zugleich der letzte noch lebende Chefankläger der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse. Heute ist er 98 Jahre alt.

Vergangene Woche wurde der 95-jährige Jakiw Palij von der US-Regierung nach Deutschland abgeschoben, nachdem sich die Bundesrepublik jahrelang geweigert hatte, den staatenlosen Kriegsverbrecher aufzunehmen. Während des Zweiten Weltkriegs wurde Palij von der SS als Wachmann rekrutiert.

lagerhäftlinge Ebenso wie John Demjanjuk war Palij im SS-Arbeitslager Trawniki ausgebildet worden. Seine Aufgabe war es, im deutschen Auftrag die Lagerhäftlinge an der Flucht zu hindern. Am 3. November 1943 wurden 6000 Juden, die im benachbarten Arbeitslager Trawniki inhaftiert waren, erschossen. Palij, der zu dieser Zeit bewaffneter Aufseher war, wird Beihilfe zum Mord zur Last gelegt.

Nach John Demjanjuk ist er der nächste greise Kriegsverbrecher, mit dem Deutschland sich binnen weniger Jahre auseinandersetzen muss. Offen ist, ob Palij vor Gericht gestellt wird. Er soll sich inzwischen in einem Pflegeheim im münsterländischen Ahlen befinden.

Nachdem Bilder des alten Mannes veröffentlicht wurden, wie er – auf einer Krankentrage liegend – aus seinem Haus in Queens abtransportiert wird, gab es etliche Stimmen, die fragten, ob betagte Kriegsverbrecher überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Oder ob Gnade vor Recht ergehen sollte.

völkermord Dem kann nur entgegnet werden, dass Völkermord keinesfalls als Jugendsünde abgetan werden darf, sondern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesühnt werden muss. Das gebietet zum einen die moralische Verpflichtung gegenüber den Opfern. Das gebieten zum anderen aber auch die ethisch-rechtlichen Grundlagen unseres Rechtsstaates. Verbre­chen müssen bestraft werden.

Gerade der Prozess gegen Demjanjuk hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass die Justiz mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln handelt und Kriegsverbrecher – ungeachtet ihres Alters – strafrechtlich zur Verantwortung zieht. Im Kontext dieses Prozesses konnte letztlich erreicht werden, dass jedwede Tätigkeit, die dazu beigetragen hat, die Abläufe in einem NS-Lager zu gewährleisten, als Beihilfe zum Völkermord geahndet werden kann.

Bis dahin mussten die Mordtaten im Einzelfall nachgewiesen werden, um zu einer Verurteilung zu kommen. Zahllose Kriegsverbrecher konnten sich auf diese Weise der Strafverfolgung entziehen oder mit einem im Verhältnis zu ihren Straftaten niedrigen Strafmaß davonkommen.

strafe Zum Selbstverständnis eines Rechtsstaates gehört nicht nur das Ermitteln von Tat und Täter, sondern auch das Richten darüber. Die Justiz hat mit dem Tatbestand der Beihilfe zum Mord ein probates Mittel, Kriegsverbrecher ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Die Bemessung des Strafmaßes und die Bedingungen des Strafvollzugs können dann auf die körperliche und geistige Verfassung des Verurteilten abgestellt werden. So jedenfalls haben es die Richter in den Verfahren gegen Demjanjuk und Gröning verfügt, die beide in Betreuungseinrichtungen verstorben sind, ohne den Strafvollzug kennengelernt zu haben.

Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt Recht vor Gnade. Aussicht auf Gnade oder milde Behandlung hatten jüdische Greise, die in die Hände der Nationalsozialisten fielen, nicht. Sowohl sie als auch jüdische Kinder waren zum sofortigen Tod durch Massenerschießungen oder die Gaskammern bestimmt. Und diejenigen, die überlebten – meist Jugendliche oder junge Erwachsene –, hatten ihr ganzes Leben unter dem Druck posttraumatischer Folgen zu leiden.

rechenschaft Wie die meisten NS-Verbrecher konnte Palij sich seiner gerechten Strafe entziehen. Er soll sich sogar Hilfeleistungen für NS-Opfer erschlichen haben. Die Alliierten sollen ihn als »Displaced Person« anerkannt und seine Emigration unterstützt haben. So gelangte er in die USA und konnte dort jahrzehntelang unerkannt leben. Es wäre nur recht und billig, dass er jetzt, am Ende seines Lebens, Rechenschaft vor einem weltlichen Richter ablegen muss.

Denn was wollen wir den Nachgeborenen und zukünftigen Generationen sagen, wenn sie nach der Bestrafung von Kriegsverbrechern fragen? Dass man ihrer nicht habhaft werden konnte? Dass man sie nicht im Lande haben wollte? Dass es keine rechtliche Handhabe gegen sie gab? Dass sie zu alt waren, um sie vor Gericht zu stellen? Nein, das können und wollen wir nicht, denn Kriegsverbrechen verjähren nicht!

Die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist auch die Überzeugung von Benjamin Ferencz, der damals als Chefankläger bei den Nürnberger Ein­satzgruppen-Prozessen betonte: »Weder Rache noch Vergeltung ist unser Ziel.« Das Verfahren bezeichnete er als einen »Appell der Menschheit an das Recht«.

Der Autor ist Repräsentant der Claims Conference in Deutschland.

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