Meinung

Recht oder Rache?

Am Donnerstag, dem Jom Haschoa, gedenkt Israel der Opfer des Holocaust. Wenn vormittags für zwei Minuten die Sirenen ertönen, ruht landesweit jegliche Tätigkeit. In Deutschland steht das Gedenken dagegen in einem harten Wettbewerb mit dem Bedürfnis nach Vergessen.

Die Auseinandersetzungen darüber spiegeln sich auch in den Prozessen wider, die den NS-Tätern seit 1963, seit den Frankfurter Auschwitz-Prozessen, gemacht werden – so wie derzeit in Neubrandenburg und Detmold. Wird es in dem einen Verfahren gegen einen SS-Sanitäter aus dem KZ Auschwitz, dem Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen wird, aufgrund der gesundheitlichen Probleme des Angeklagten wohl zu keinem Urteil mehr kommen, erweist sich der Detmolder Prozess als durchführbar – angeklagt ist ein 94-jähriger ehemaliger SS-Wachmann, ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord.

heute-journal
In der vergangenen Woche berichtete das ZDF heute journal darüber. In seiner Anmoderation setzte sich Claus Kleber mit potenziellen Einwänden auseinander, die dem Verfahren 70 Jahre später den Sinn absprächen, um dann fortzufahren: »Rache und Sühne können heute keine Gründe mehr für solche Prozesse sein.«

Rache und Sühne? Der Begriff Rache gehört zu keiner juristischen Kategorie, sondern stellt ein Handeln von Betroffenen dar, erlittenes Unrecht unter Umgehung der Gerichtsbarkeit ohne Gehör des Beschuldigten selbstständig zu ahnden.

Reproduzieren also diejenigen, die so argumentieren, hier vielleicht ein altes christliches Vorurteil, das den Juden ein »alttestamentarisch« bedingtes Rachebedürfnis unterstellt? Demnach wäre die deutsche Justiz in der Vergangenheit hauptsächlich von den Rachegefühlen der Opfer angetrieben worden, der Eichmann-Prozess nicht rechtsstaatlicher Natur, sondern ein »Akt der Rache«.

Einzeltäter Die NS-Verbrechen waren das Resultat des Zusammenwirkens vieler Einzeltäter, die nach heutigem Verständnis für ihr Handeln verantwortlich zu machen sind. Letzteres war lange umstritten, weil die Schuld früher nur einer kleinen Führungsschicht angelastet werden sollte.

Jede staatliche Gemeinschaft muss – um ihr verbindliches Wertesystem aufrechtzuerhalten – all diese Verbrechen ahnden und sühnen: als öffentliches Anliegen. Prozesse gegen NS-Täter werden für uns alle geführt, und der Verzicht darauf wäre ein Schaden für die gesamte Gesellschaft. Deshalb müssen solche Täter – solange sie verhandlungsfähig sind – vor Gericht gebracht werden.

Der Autor ist Wissenschaftshistoriker am Deutschen Museum München.

Internationaler Strafgerichtshof

»Begünstigung von Kriegsverbrechen«: Israelische NGO zeigt Spaniens Regierungschef Sánchez an

Die Hintergründe

 17.04.2026 Aktualisiert

Medien

Ex-»Welt«-Chefredakteur Burgard bei Springer künftig für Nahost zuständig

Burgard folgt auf Constantin Schreiber, der sich ab dem 1. Mai als Global Reporter weiter auf seine Podcast-Formate konzentriert

 17.04.2026

Berlin

Zentralrat der Juden gegen Widerspruchslösung

In seinem Tätigkeitsbericht für 2025 geht der Zentralrat auch ethische Fragen rund um das Thema Organspende ein

 17.04.2026

Genf

So reagiert die Weltbank auf antisemitische Posts von Francesca Albaneses Ehemann

Massimiliano Cali soll den palästinensischen Terrorismus relativiert und gegen Juden gehetzt haben

von Imanuel Marcus  17.04.2026

Paris

Bericht: Marine Le Pen trifft Israels Botschafter

Das Gespräch wirft diese Frage auf: Wie geht die Regierung Netanjahu mit rechtsextremistischen Parteien im Ausland um?

 17.04.2026

Yale-Umfrage

Jüngere Wähler in den USA äußern häufiger antisemitische Ansichten

Auch Plattformen wie TikTok spielen eine Rolle. Ihre Nutzer neigen eher zu Judenhass als Konsumenten herkömmlicher Medien

 17.04.2026

Amsterdam

Neue YouTube-Serie folgt den Spuren von Anne Frank

Eine Schauspielerin reist von Frankfurt über Amsterdam bis Bergen-Belsen und bietet Einblicke in das Leben des jüdischen Mädchens, das Millionen Menschen berührt hat

 17.04.2026

München

Proiranische Terror-Gruppe reklamiert Anschlag auf Restaurant für sich

Laut Generalstaatsanwaltschaft ist ein Bekennervideo der schiitischen Gruppe Harakat Ashab al-Yamin al-Islamia Gegenstand laufender Ermittlungen

 17.04.2026

Berlin

Staatsanwaltschaft geht in Revision im Prozess gegen Mustafa A.

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem Angriff auf Lahav Shapira von einer antisemitischen Gewalttat aus. Der Täter bestreitet dies und erreicht im Berufungsprozess eine geringere Strafe. Beendet ist der Fall damit nicht

 17.04.2026