Meinung

Recht oder Rache?

Am Donnerstag, dem Jom Haschoa, gedenkt Israel der Opfer des Holocaust. Wenn vormittags für zwei Minuten die Sirenen ertönen, ruht landesweit jegliche Tätigkeit. In Deutschland steht das Gedenken dagegen in einem harten Wettbewerb mit dem Bedürfnis nach Vergessen.

Die Auseinandersetzungen darüber spiegeln sich auch in den Prozessen wider, die den NS-Tätern seit 1963, seit den Frankfurter Auschwitz-Prozessen, gemacht werden – so wie derzeit in Neubrandenburg und Detmold. Wird es in dem einen Verfahren gegen einen SS-Sanitäter aus dem KZ Auschwitz, dem Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen wird, aufgrund der gesundheitlichen Probleme des Angeklagten wohl zu keinem Urteil mehr kommen, erweist sich der Detmolder Prozess als durchführbar – angeklagt ist ein 94-jähriger ehemaliger SS-Wachmann, ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord.

heute-journal
In der vergangenen Woche berichtete das ZDF heute journal darüber. In seiner Anmoderation setzte sich Claus Kleber mit potenziellen Einwänden auseinander, die dem Verfahren 70 Jahre später den Sinn absprächen, um dann fortzufahren: »Rache und Sühne können heute keine Gründe mehr für solche Prozesse sein.«

Rache und Sühne? Der Begriff Rache gehört zu keiner juristischen Kategorie, sondern stellt ein Handeln von Betroffenen dar, erlittenes Unrecht unter Umgehung der Gerichtsbarkeit ohne Gehör des Beschuldigten selbstständig zu ahnden.

Reproduzieren also diejenigen, die so argumentieren, hier vielleicht ein altes christliches Vorurteil, das den Juden ein »alttestamentarisch« bedingtes Rachebedürfnis unterstellt? Demnach wäre die deutsche Justiz in der Vergangenheit hauptsächlich von den Rachegefühlen der Opfer angetrieben worden, der Eichmann-Prozess nicht rechtsstaatlicher Natur, sondern ein »Akt der Rache«.

Einzeltäter Die NS-Verbrechen waren das Resultat des Zusammenwirkens vieler Einzeltäter, die nach heutigem Verständnis für ihr Handeln verantwortlich zu machen sind. Letzteres war lange umstritten, weil die Schuld früher nur einer kleinen Führungsschicht angelastet werden sollte.

Jede staatliche Gemeinschaft muss – um ihr verbindliches Wertesystem aufrechtzuerhalten – all diese Verbrechen ahnden und sühnen: als öffentliches Anliegen. Prozesse gegen NS-Täter werden für uns alle geführt, und der Verzicht darauf wäre ein Schaden für die gesamte Gesellschaft. Deshalb müssen solche Täter – solange sie verhandlungsfähig sind – vor Gericht gebracht werden.

Der Autor ist Wissenschaftshistoriker am Deutschen Museum München.

Beirut

Israel: Hochrangiger Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026