Gegenwärtig gibt es heftige Kritik am Hohen Gerichtshof Israels. Diskriminierend, gar rassistisch sei der, denn er habe geurteilt, dass es keine israelische, sondern nur eine jüdische, arabische oder drusische Staatsbürgerschaft gebe. Doch die Schelte ist ungerechtfertigt: Die Kritiker werfen elementare Begriffe wie Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit und Nationalität derart durcheinander, dass man wirklich nicht mehr von journalistischer Sorgfalt sprechen kann.
melderecht In Israel wird, ähnlich wie hierzulande, die Religionszugehörigkeit zwar in Geburtsurkunden, nicht aber in Ausweisdokumenten vermerkt. Trotz seines Grundverständnisses als Heimat des jüdischen Volkes ist Israel ein bekennender Vielvölkerstaat. Die ursprünglich in den Personalausweisen vermerkten »ethnischen Gruppen« werden seit 2002 dort nicht mehr eingetragen. Jedoch besteht in Israel, ähnlich wie in Deutschland, eine Meldepflicht, und dort ist die Angabe der »ethnischen Gruppe« vorgesehen.
Dagegen wurde nun geklagt: Erfolglos, denn der Kläger versuchte, der Meldebehörde eine neue, ethnisch in Israel nicht etablierte Gruppe aufzuzwingen: Israelis. Das Gericht verwies darauf, dass es sich vor allem um eine philosophisch-soziologische Frage handelt, die von der israelischen Gesellschaft und sodann in der Knesset zu beantworten sei. Aktuelle Umfragen zeigen, dass alle Israelis die Beibehaltung dieser Angabe wünschen, die jüdischen, die arabischen und die drusischen.
minderheiten Wie ungerechtfertigt die Kritik ist, zeigt sich auch daran, dass der Hohe Gerichtshof für seine minderheitenfreundlichen Urteile bekannt ist: 2000 entschied er, dass arabische und jüdische Orte beim Wohnungsbau ähnlich viel Geld erhalten müssen. 2002 verpflichtete er Städte mit arabischer Minderheit, Ortsschilder auch in Arabisch aufzustellen. 2005 ließ er auf Antrag von Bewohnern der Autonomiegebiete den Verlauf des Sicherheitszaunes ändern. Und im Dezember 2012 ließ er die arabische Knesset-Kandidatin Hanin Zoabi zu, obwohl das Wahlkomitee sie wegen eindeutiger Parteinahme für Terroristen nicht registrieren wollte.
Zu Recht erklärte der Richter am Hohen Gerichtshof, Salim Jubran, im Übrigen ein Araber, jüngst: »Religionsfreiheit ist eines der Zivilgrundrechte in Israel, da es in der Unabhängigkeitserklärung statuiert ist und den Kern der grundlegenden Gesetze ausmacht: die Würde und Freiheit des Menschen.«
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin und wird demnächst bei der israelischen Anwaltskammer zugelassen.