Profitabel ist Kuwait Airways schon lange nicht mehr. Seit dem Einmarsch Saddam Husseins in das Emirat am Persischen Golf 1990 schreibt die staatseigene Fluggesellschaft fast immer rote Zahlen. Und sämtliche Versuche, sie zu privatisieren, verliefen im Sande.
Aber Wirtschaftlichkeit scheint bei der Airline ohnehin nicht auf der Agenda zu stehen. Lieber verzichtet man darauf, wichtige Zielorte anzufliegen, als israelische Staatsbürger an Bord zu nehmen: Nachdem 2015 das »Department of Transportation« in den USA entschied, dass Kuwait Airways gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstieß, als einem Israeli der Kauf eines Tickets von London nach New York verweigert wurde, nahm die Gesellschaft die Strecke aus dem Flugplan. Ebenso stellte sie innereuropäische Flüge ein, als 2016 ein Schweizer Gericht aus gleichem Anlass zugunsten eines Israelis geurteilt hatte.
stornierung Nun soll ein weiterer Fall vor Gericht verhandelt werden. Diesmal in Frankfurt, und das nicht zum ersten Mal. Via Expedia hatte der Kläger, ebenfalls ein israelischer Staatsbürger, einen Flug mit Kuwait Airways aus der Mainmetropole nach Bangkok gebucht. Kurz vor Abreise stornierte die Fluggesellschaft sein Ticket. Und zwar mit dem Verweis, dass in Kuwait ein Zwischenstopp erfolge und nach kuwaitischem Recht Israelis das Territorium des Landes nicht betreten dürfen.
Man berief sich dabei auf den vor Jahrzehnten von der Arabischen Liga beschlossenen Boykott des jüdischen Staats. »Und das ungeachtet der Tatsache, dass einige dieser Länder längst diplomatische Beziehungen zu Israel pflegen und andere in der Region israelische Staatsbürger problemlos den Transitbereich in ihren Airports passieren lassen«, erklärt Nathan Gelbart, Anwalt des Israelis. Deshalb beschäftigt sich bald das Landgericht Frankfurt damit, nachdem im Sommer vergangenen Jahres vor dem Oberlandesgericht in der Stadt ein Eilverfahren nicht durchgesetzt werden konnte.
verstoss »Kuwait Airways verstößt mit seinem Verhalten gegen das deutsche Luftfahrt- sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz«, argumentiert Gelbart. »Zudem vermarktet die Airline ihr Produkt als einen Flug von Frankfurt nach Bangkok. Wenn ein Transit in Kuwait aber nicht für alle Passagiere – also auch für Israelis – möglich ist, dann darf sie das auch hierzulande nicht so anbieten. Oder muss alternative Umsteigeorte organisieren, wie beispielsweise Singapur.«
Das Emirat hat in Sachen Israelfeindschaft eine lange Vorgeschichte. Dass diese nun erneut Gegenstand einer Verhandlung vor Gericht wird, ist auch dem Engagement des »Lawfare Projects« zu verdanken, einer amerikanischen NGO, die sich gegen die Diskriminierung von Israelis zur Wehr setzt. »In der globalisierten Wirtschaft darf es keine Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft geben«, sagt Lawfare-Direktorin Brooke Goldstein. »Earning Your Trust« lautet der Firmenslogan von Kuwait Airways. Bis es so weit ist, werden die Gerichte wohl noch viel zu tun haben.