Der Konflikt zwischen dem Zentralrat der Juden in Deutschland und dem umstrittenen Rabbiner Walter Homolka spitzt sich weiter zu. Der Zentralrat wies am Donnerstag eine Aufforderung von Homolkas Anwälten zurück, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Sie sollte sich auf Gutachter-Ergebnisse zu möglichem Fehlverhalten des Rabbiners in der Leitung des Abraham-Geiger-Kollegs beziehen. Falls dies nicht erfolgt, hatte Homolka »unverzügliche gerichtliche Schritte« angedroht.
»Wir halten die Abmahnung von Rabbiner Homolka für haltlos«, erklärte der Zentralrat am Donnerstag. Der Rabbiner greife »wahllos Bewertungen der Gutachter an« und behaupte, dass es »keine Anknüpfungspunkte für Fehlverhaltensweisen« gebe.
Zudem bestreite er, dass die Gutachter 79 Interviews mit 73 Personen durchgeführt hätten. »Für uns ist das nur ein Beleg dafür, dass Rabbiner Homolka jedes Maß verloren hat«, so der Zentralrat.
Der Zentralrat hatte das Gutachten bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben. […]
Mit Verweis auf die Gutachter hatte Zentralratspräsident Josef Schuster Homolkas Verbleib in seinen bisherigen Ämtern angesichts der »Summary«-Ergebnisse als nicht mehr denkbar bezeichnet. Homolka hatte bereits angekündigt, sich von der Spitze des von ihm gegründeten Abraham-Geiger-Kollegs zurückzuziehen. An der Glaubhaftigkeit der Ankündigung hegen indes viele große Zweifel. Aktuell läuft eine Debatte darüber, wie eine neue Struktur aussehen könnte und wer für ihre Erarbeitung zuständig ist.