Wann immer im politischen Berlin »historische« Erfolge zelebriert werden, ist die SPD nicht weit. Schon beim Mindestlohn handelte es sich laut SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi um eine »historische Leistung«. Nun folgte mit der Frauenquote gemäß Familienministerin Manuela Schwesig ein nicht minder »historischer Schritt«. Mehr noch: Der sozialdemokratische Justizminister Heiko Maas beförderte das Gesetz gar zum »größten Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts«.
Fraglich bleibt, inwiefern zu 30 Prozent weiblich besetzte Aufsichtsräte in 108 börsennotierten Unternehmen eine vergleichbar zivilisatorische Errungenschaft wie das Frauenwahlrecht darstellen. Unstrittig dagegen ist Folgendes: Das Wahlrecht ist zunächst einmal ein Grundrecht. Das Recht auf Eigentum und dessen Schutz ebenfalls – das gilt auch für Anteile an DAX-Unternehmen, die wiederum mit einem Stimmrecht für die Wahl des Aufsichtsrats einhergehen. Ein Grundrecht auf einen Posten existiert indes nicht.
romantik Doch derlei Hauptsächlichkeiten verschwinden rasch hinter dem Nebel der Romantik, der dieses Thema umgibt. Da wird starre Ergebnisgleichheit – denn nichts anderes erzeugt die Quote – mal eben in gut klingende »Gleichberechtigung« umetikettiert. Vater Staat weiß ohnehin am besten, was Unternehmen und Frauen guttut. Personalfragen jedoch sollten stets individuell beantwortet und als Summe verschiedener Faktoren betrachtet werden. Wer das bessere Paket bietet, kommt weiter – unabhängig vom Geschlecht. Denn wo Unternehmen frei nach Erfolg streben, rentiert sich Diskriminierung nicht.
Die Macher der Quote reduzieren derlei Prozesse indes nicht nur auf das Geschlecht, das ihnen zufolge eigentlich keine Rolle spielen sollte. Sie sind auch dem Glauben anheimgefallen, von Berlin aus individuelle Entscheidungen in verschiedenen Unternehmen pauschal besser treffen zu können als die unmittelbar Beteiligten.
Ob Ministerin Schwesig es damit in die Geschichtsbücher schafft, bleibt abzuwarten. Das quotierte Frauenbild, wonach Aufsichtsratsposten bei Nicht-Erfüllung der Quote unbesetzt bleiben und eine Frau demnach so viel wie ein leerer Stuhl zählt, dürfte dagegen schon jetzt als historisch gelten.
Die Autorin ist freie Journalistin in München.