Trotz des Verbots einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen sind am Samstag in Frankfurt sowohl Anhänger der »Querdenken«-Initiative als auch Gegendemonstranten auf die Straße gegangen. Die Stadt hatte die Demonstration zuvor verboten, der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Verbot bestätigt. Auch ein Eilantrag der Initiative vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Die Organisatoren einer »Querdenken«-Demonstration in Dresden hatten vor dem Bundesverfassungsgericht ebenfalls keinen Erfolg.
Vor dem Karlsruher Beschluss hatte der Hessische Gerichtshof die Entscheidung am Samstagmorgen mit der hohen Infektionsgefahr begründet. Angesichts der zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa 40.000 Demonstranten sei nicht ersichtlich, wie die erforderlichen Mindestabstände in der Frankfurter Innenstadt eingehalten werden könnten.
ABLEHNUNG Zudem sei an dem Samstag vor dem dritten Advent mit »einem hohen Aufkommen an Passanten zu rechnen, die ihre Weihnachtseinkäufe erledigen«. Der Anmelder habe kein tragfähiges Hygienekonzept für seine Versammlungen vorgelegt und von der Stadt Frankfurt angebotene Alternativstandorte abgelehnt.
Zwei kleine Versammlungen mit »einer Handvoll« »Querdenkern« wurden aufgelöst, wie ein Polizeisprecher mitteilte. »Diese standen im direkten Kontext mit der verbotenen Veranstaltung«. Unterdessen hätten sich um die 450 Gegendemonstranten zu einer Kundgebung getroffen und von dort einen Demonstrationszug gestartet. Die »Querdenker« hatten ihre Unterstützer dazu aufgerufen, trotz des Verbots nach Frankfurt zu kommen und spontane Versammlungen anzumelden.
Zwischenzeitlich wurde die Stimmung aufgeladener, als beide Gruppen an der Hauptwache in der Innenstadt aufeinandertrafen, wie ein Polizeisprecher am Samstag berichtete. Die Beamten drohten mit dem Einsatz von Wasserwerfern, konnten die Gruppen aber schließlich trennen. Ob oder wie viele Festnahmen es gab, konnte der Sprecher bislang nicht sagen. Die Polizei war mit Hundertschaften aus mehreren Bundesländern im Einsatz.
Gegen die 26 Männer wurden wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Auch die Organisatoren der »Querdenken«-Demonstration in Dresden hatten vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg, ihr Eilantrag wurde ebenfalls abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen hatte zuvor das Verbot der Stadt Dresden bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht war vor gut einem Monat in die Kritik geraten, als es das Verbot einer »Querdenken«-Demo in der Leipziger Innenstadt Anfang November wieder umwarf.
Dennoch angereiste mutmaßliche Kundgebungsteilnehmer wurden nach Angaben der Polizei gestoppt, zwei Busse zur Autobahn zurückgeschickt und eine Gruppe von Rechtsextremisten, die sich demnach aggressiv verhielt, in Gewahrsam genommen. Gegen die 26 Männer wurden wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
WIDERSTAND Größere Zwischenfälle gab es laut Polizei nicht, die Lage sei ruhig geblieben. Insgesamt seien 161 Platzverweise erteilt und knapp 300 Ordnungswidrigkeiten geahndet worden. Zudem stellten die Beamten nach eigenen Angaben 25 Straftaten fest, unter anderem wegen Beleidigung, Widerstandes und Fälschung von Gesundheitszeugnissen. Insgesamt 72 Personen seien vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen worden.
Trotz des gerichtlichen Verbots einer Großversammlung kamen in Erfurt nach Polizeiangaben etwa 500 Menschen am Samstagnachmittag auf den Domplatz. Teils eskalierte die Situation Beobachtern zufolge, als die Polizei versuchte, die nicht genehmigte Zusammenkunft, die sich gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen richtete, aufzulösen und die Identitäten der Teilnehmer festzustellen. Die Polizei hatte die Menschen, vorher mehrfach aufgefordert, einzeln den Platz zu verlassen. Dem folgten viele nicht. Stattdessen bewegte sich eine Menge ein stückweit in die angrenzende Marktstraße. dpa