Insgesamt rund 660 Millionen Euro lässt sich der Bund alljährlich die Förderung der sechs parteinahen Stiftungen kosten. Leer ausgegangen ist bisher jedoch die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES). Der in Lübeck ansässigen Stiftung, die der Alternative für Deutschland (AfD) nahesteht und von der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach geführt wird, hat der Bundestag die beantragten Fördermittel aus dem Bundeshaushalt nicht bewilligt.
Dagegen war die AfD vor das Bundesverfassungsgericht (BVG) gezogen. In Karlsruhe bekamen die Rechtspopulisten vergangene Woche zumindest teilweise recht.
chancengleichheit »Staatliche Leistungen, die zu einer Verfälschung der politischen Wettbewerbslage führen können, stellen einen Eingriff in das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit dar«, befand der für das Verfahren zuständige Zweite Senat. Derartige Eingriffe bedürften verfassungsrechtlicher Rechtfertigung, so die obersten deutschen Richter.
»Neben der Beachtung strenger materiell-rechtlicher Anforderungen ist dabei eine gesonderte gesetzliche Eingriffsgrundlage erforderlich, wenn sich die Legitimation zum staatlichen Handeln nicht schon unmittelbar aus der Verfassung ergibt«, urteilten sie. Das Gericht gab dem Bundestag auf, eine gesetzliche Grundlage für die Förderpolitik der parteinahen Stiftungen zu schaffen.
Damit korrigierte das BVG eine vor vier Jahrzehnten getroffene Entscheidung. 1983 hatten die Richter nämlich festgestellt, dass die Gewährung von Bundeszuschüssen an die politischen Stiftungen den Wettbewerb zwischen den Parteien »nicht in verfassungsrechtlich beachtlicher Weise« beeinträchtige.
fördersystem Auch eine gesetzliche Regelung wurde nicht gefordert. Die Kritiker des Fördersystems stammten damals von den Grünen. Doch sie bekamen später mit der Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) selbst eine parteinahe, staatlich alimentierte Einrichtung.
Bislang wird der Finanzbedarf der Stiftungen alljährlich in sogenannten Stiftungsgesprächen zwischen den Vertretern der sechs begünstigten Einrichtungen – neben der Böll-Stiftung sind das die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah) sowie die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die der Partei Die Linke nahesteht – und Mitgliedern des Bundestages diskutiert und dann vom Haushaltsausschuss in den Etat eingestellt. Der jährliche Zuschuss richtet sich nach dem des Vorjahres; entschieden wird meist im Konsens.
Der Bundestag muss nun eine klare gesetzliche Grundlage schaffen.
Vor 25 Jahren einigten sich die damals im Bundestag vertretenen Parteien in einer gemeinsamen Erklärung darauf, dass für die Höhe der Zuwendung das Kräfteverhältnis der jeweils nahestehenden Parteien über einen Zeitraum von vier Bundestagswahlen in Betracht gezogen werden solle. Mit anderen Worten: Man wollte politische Eintagsfliegen, die die Sperrklausel im Wahlrecht nur einmal überwanden und anschließend wieder in der Versenkung verschwanden, nicht bedenken.
Der Ausschluss der Desiderius-Erasmus-Stiftung von staatlichen Zuwendungen liegt dagegen in der Sorge der anderen Parteien begründet, ausgerechnet die Verbreitung des Gedankenguts einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Prüffall eingestuften rechtsradikalen Partei mit staatlichen Mitteln zu unterstützen und damit gewissermaßen den Bock zum Gärtner zu machen.
SATZUNG Zwar will die Erasmus-Stiftung ausweislich ihrer Statuten das »demokratische Staatswesen« sowie »die internationale Gesinnung, die Völkerverständigung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Entwicklungszusammenarbeit« fördern. Doch die Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser hehren Ziele sind sehr weit verbreitet – und die Versuche, die AfD-nahe Stiftung von der Mittelvergabe des Bundes auszuschließen, dürften auch nach dem Urteil nicht nachlassen.
Der Teilerfolg der Rechtspopulisten in Karlsruhe wäre vermeidbar gewesen, glaubt Volker Beck. Der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete nennt das bisherige Vorgehen des Bundestages bei der Mittelverteilung an die politischen Stiftungen »nassforsch«.
Dennoch glaubt er, dass ein Ausschluss der Stiftung von der staatlichen Förderung rechtlich möglich ist. »Dafür braucht es allerdings ein Gesetz. Als Schutzgut kommt die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Betracht.« Beck hatte 2021 für die Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank ein Eckpunktepapier zu dem Thema ausgearbeitet.
Pflicht Ob eine dauerhafte Ausgrenzung der AfD-nahen Stiftung am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, bleibt auch nach dem jüngsten Urteil unklar. Jedenfalls steht der Bundestag mit dem Beschluss in Karlsruhe nun in der Pflicht zu handeln. Denn die Erwägungen der Richter sind eindeutig: Für die Förderung der politischen Stiftungen braucht es eine klare gesetzliche Grundlage – interfraktionelle Absprachen und unverbindliche Erklärungen reichen also nicht mehr.
Dennoch sind AfD-Kritiker weiter hoffnungsfroh. Als Kriterium für einen Ausschluss von staatlicher Förderung kommt laut Bundesverfassungsgericht nämlich der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durchaus in Betracht. Konkreter wurde der Zweite Senat aber nicht. »Welche Anforderungen und Konsequenzen sich daraus für die staatliche Stiftungsförderung ergeben, ist vorliegend nicht zu entscheiden«, heißt es in dem Urteil lapidar.