Sechs Monate nach der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften an der Berliner Humboldt-Universität (HU) stand heute ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Anklage lautete auf Hausfriedensbruch.
Der Prozess wurde allerdings eingestellt. Der Mann muss 150 Euro als Auflage an eine Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migranten zahlen. Darauf einigten sich alle Verfahrensbeteiligten vor Prozessbeginn, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Der junge Mann war zunächst per Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung, zu einer Geldstrafe von 300 Euro (15 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt worden. Dies hatte der 24-Jährige nicht akzeptiert, darum sollte es zum Prozess vor dem Amtsgericht kommen.
Räumung durch Polizei
Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der Mann am 22. Mai mit etwa 60 weiteren Menschen an der israelfeindlichen Aktion in der Hochschule beteiligt. Trotz Aufforderung der Universitätsleitung habe der 24-Jährige das Gebäude nicht verlassen, sondern sei in der Universität geblieben.
Die Universitätsleitung hatte die Besetzung zunächst geduldet und auf einen Dialog mit den Besetzern und Wissenschaftlern gesetzt. Den antiisraelischen Aktivisten wurde allerdings eine Frist gesetzt. Später wurde die Besetzung von der Polizei geräumt. Zurück blieben laut Hochschule Sachbeschädigungen, vor allem durch Schmierereien an den Wänden.
Der Krieg in Israel und Gaza hat in Berlin mehrfach zu Aktionen an Hochschulen geführt, die die Berliner Staatsanwaltschaft beschäftigen. Zudem gibt es Hunderte Verfahren im Kontext mit ebenfalls israelfeindlichen Demonstrationen, zu denen es seit dem Terrorangriff der palästinensischen Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 noch öfter kommt, als bereits zuvor.
Forderung nach Vernichtung
Immer wieder geht es dabei um die Strafbarkeit der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free«. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet. Es handelt sich daher um eine Forderung nach einer Vernichtung des einzigen jüdischen Staates.
Seit Mittwoch steht eine 25-Jährige wegen der umstrittenen Parole vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sie räumte im Prozess ein, im November 2023 bei einer Demonstration ein Pappschild mit der Aufschrift »From the river to the sea - let palestine be free« gezeigt zu haben. Sie habe damit auf die Situation der Menschen in Gaza aufmerksam machen wollen, gab sie an. Es sei ihr nicht darum gegangen, Israel ein Existenzrecht abzusprechen.
Per Strafbefehl war sie zu einer Geldstrafe von 900 Euro (30 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden. Dies akzeptierte die 25-Jährige nicht. Der Prozess soll am 2. Dezember fortgesetzt werden.
Kennzeichen der Hamas
Anfang November hatte das Berliner Landgericht den umstrittenen Slogan erstmals als Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen gewertet und eine 42-Jährige zu einer Geldstrafe von 1300 Euro (130 Tagessätzen zu je 10 Euro) verurteilt. Die Hamas habe sich den Spruch zu eigen gemacht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Parole stelle ein Kennzeichen der Hamas dar.
Strafgerichte bewerten dies bislang unterschiedlich. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang nicht. Da die Verteidigung Revision eingelegt hat, wird die Sache zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). dpa/ja