Das Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter im Konzentrationslager Auschwitz vor dem Landgericht Neubrandenburg wird neu aufgerollt. Die 60. Strafkammer des Landgerichts habe die insgesamt sechs Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen den Vorsitzenden und weitere Richter der Kammer sämtlich als unbegründet zurückgewiesen, teilte ein Justizsprecher am Freitag mit.
Ein neuen Termin für die Verhandlung wurde noch nicht genannt. Das Gericht hatte Anfang Oktober mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung von vorn beginnen müsse, weil die Drei-Wochen-Frist zur Prüfung der Befangenheitsanträge nicht eingehalten werden konnte. Dem 96-jährigen Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen.
strafkammer Der Justizsprecher erklärte, wer einen Richter ablehne, müsse Gründe vorbringen, »die jedem unbeteiligten Dritten sofort einleuchten«. Maßgeblich sei dabei nicht, ob der Abgelehnte tatsächlich parteiisch oder voreingenommen sei. »Maßgeblich ist, ob der vernünftige Prozessbeteiligte bei ruhiger Prüfung der Sachlage Gründe hat, die ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen.« Keiner der in den Ablehnungsgesuchen vorgebrachten Gründe rechtfertige aus Sicht der Strafkammer diese Annahme.
Der Angeklagte soll als SS-Sanitäter im Sommer 1944 mehrere Wochen im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben. Ihm wird zur Last gelegt, von Mitte August bis Mitte September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und Deportierte massenhaft ermorden konnten. In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in den Gaskammern umgebracht wurden. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 96-Jährigen drei bis 15 Jahre Haft. epd