Der Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof (bei Danzig) ist am Dienstag vor dem Landgericht Itzehoe in Anwesenheit der Angeklagten fortgesetzt worden. Die 96-jährige Irmgard F., die im Rollstuhl an ihren Platz geschoben und von einer Vertreterin des gerichtsmedizinischen Dienstes begleitet wurde, bestätigte lediglich die Angaben zu ihrer Person. Am ersten Verhandlungstag am 30. September war die Hauptverhandlung unterbrochen worden, da F. nicht vor Gericht erschienen war.
Anschließend verlas Staatsanwältin Maxi Wantzen die Anklage wegen Beihilfe zu mehr als 11.000 Fällen des Mordes und versuchten Mordes im Konzentrationslager Stutthof zwischen dem 1. Juni 1943 und dem 1. April 1945. Als erste Stenotypistin und Sekretärin habe F. dem Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe jederzeit zur Verfügung gestanden, um sämtliche Schreiben zu erfassen, heißt es in der Anklageschrift. Als höchste Instanz im Lager seien alle Briefwechsel und Kommandaturbefehle durch Hoppes Hände gegangen, und F. habe durch ihre Arbeit von allem Kenntnis gehabt. Während der Zeit ihrer Arbeit in Stutthof sei es dort zur »Endlösung der Judenfrage« und somit systematischen Tötung antisemitisch verfolgter Menschen gekommen.
Die Staatsanwältin zählte verschiedene Tötungsmethoden im KZ Stutthof auf: Mindestens 300 Menschen wurden dort durch Genickschüsse in einem improvisierten Arztraum ermordet. Weitere 1.000 Menschen seien in einem Raum neben dem Krematorium sowie in einem umgebauten Eisenbahnwaggon vergast worden. Ihre Schreie während des langen und qualvollen Todeskampfes seien von außen deutlich zu hören gewesen.
Verteidiger Wolf Molkentin teilte mit, dass Irmgard F. sich im Prozess nicht äußern und keine Fragen beantworten werde. In seinem Statement wies er darauf hin, dass die 96-Jährige nicht die Schoah und die schrecklichen Taten aus der Anklageverlesung leugne. F. distanziere sich auch von der Mobilisierung in rechten Kreisen, die im Vorfeld des Prozesses stattgefunden habe. Sie trete lediglich dem Vorwurf entgegen, persönlich eine strafrechtliche Schuld auf sich geladen zu haben.
Man müsse berücksichtigen, dass es für die hochbetagte Angeklagte keine einfache Sache sei, nachzuvollziehen, wie sehr sich die Rechtsauffassung seit den 50er Jahren darüber geändert habe, welche Handlungen die Strafjustiz im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Mordtaten für strafwürdig halte.
Damals sei F. Zeugin im Prozess gegen Lagerkommandant Hoppe gewesen, der später nur wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde. In den kommenden Monaten werde zu untersuchen sein, inwieweit die Tätigkeit einer Schreibkraft im KZ »qua Mitwirkung an der mörderischen Maschinerie einer solchen Einrichtung« die Qualität einer Beihilfe zu den dort ausgeführten Mordtaten hatte.
Vor dem Logistikgebäude in einem Itzehoer Gewerbegebiet, in das die Verhandlung aus Platzgründen verlegt wurde, demonstrierten etwa 35 Menschen, unter anderem von der »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten«.
Aufgrund der herausragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung entschied das Gericht zu Beginn, das Verfahren aufzuzeichnen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 26. Oktober angesetzt. epd