Am Landgericht Münster hat heute das Hauptverfahren gegen einen ehemaligen SS-Mann aus dem Kreis Borken begonnen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft dem ehemaligen Wachmann des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen vor.
Nach Angaben des Landgerichts war der Angeklagte ab Juni 1942 mehr als zwei Jahre für die Bewachung des Lagers und die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig. Der heute über 90-Jährige hat laut Gericht zwar eingeräumt, als Wachmann im Konzentrationslager Stutthof eingesetzt gewesen zu sein, bestreitet aber, sich an Tötungen beteiligt zu haben.
Anklageschrift Bis Januar sind 14 Verhandlungstage angesetzt. Der Angeklagte muss sich vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten, weil er zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten noch keine 21 Jahre alt war.
Oberstaatsanwalt Andreas Brendel aus Dortmund verlas zu Beginn des Hauptverfahrens die Anklageschrift. Im Vorfeld des Prozesses hatte er in einem Interview mit dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) gesagt: »Wachleute hatten im KZ eine Rundumfunktion, sie wussten, was im Lager abläuft. Die Vergasungen und Verbrennungen der Leichen konnten nicht verborgen bleiben.«
Nebenkläger erschienen nicht zum ersten Prozesstag. Prozessbeobachter gehen aber davon aus, dass einige von ihnen zu einem späteren Zeitpunkt aus Israel, USA und Kanada anreisen werden.
Bedeutung Zum Beginn des heutigen Hauptverfahrens sagte Robert Rozett, Direktor an der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem: »Der Prozess ist von immenser Bedeutung, auch weil es in Zukunft kaum noch Verfahren geben wird.«
Rozett hofft auf darauf, dass es zu einer Verurteilung des ehemaligen SS-Manns kommen wird. »Auch im KZ gab es kein Mitleid«, betont Gedenkstättendirektor. »Wir hoffen, dass der Mann die Wahrheit sagt, um wenigstens zur Aufarbeitung beizutragen.«
Oberstaatsanwalt Andreas Brendel hatte den KZ-Wachmann bereits vor diesem Prozess einmal vernommen. »Er hat nie einen Hehl daraus gemacht, in Stutthof gewesen zu sein, gibt aber an, von den Tötungen nichts mitbekommen zu haben«, sagte Brendel. Doch als SS-Wachmann habe der Angeklagte selbstverständlich Kenntnis davon gehabt, dass Menschen in Stutthof ermordet wurden – und damit die Mordmaschinerie ermöglicht, so Brendel. Im Gespräch mit der Zeitung »Welt« sagte der Angeklagte indes: »Ich war nie ein Nazi!«
Das Internationale Auschwitz Komitee teilte zum Beginn des Prozesses mit: »Wir danken insbesondere den Überlebenden des Lagers und ihren Angehörigen für den Mut und die Entschlossenheit, in Münster als Nebenkläger auszusagen. Dies werden schmerzliche Tage für sie alle. Sie haben so wie alle Überlebende unendlich lange auf die deutsche Justiz und auf die Gerechtigkeit warten müssen«, betonte Vizepräsident Christoph Heubner.
Zustände Nach Angaben der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem wurden in Stutthof mindestens 65.000 Menschen ermordet. Sie wurden erschlagen, zu Tode gequält, erschossen, erhängt, durch Benzin- und Phenolinjektionen getötet, in Gaskammern und abgedichteten Zugwaggons mittels Zyklon B ermordet.
Viele starben auch infolge elender Zustände: Im Lager herrschten mangelhafte hygienische Verhältnisse, unzureichende Nahrung, schwerste körperliche Zwangsarbeit, ungenügende Unterbringung, und es gab keine den Witterungsverhältnissen halbwegs angemessene Kleidung. ja/epd