Der NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen wird anders als bisher geplant erst im November fortgesetzt. Der 100-jährige Angeklagte müsse sich in der kommenden Woche einem kleineren medizinischen Eingriff unterziehen, sagte die Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, Iris le Claire, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. Die bisher am 28. und 29. Oktober vorgesehenen Verhandlungstermine seien deshalb aufgehoben worden. (AZ: 11 Ks 4/21)
Die Verhandlung soll nach derzeitigem Stand am 4. November mit der Aussage eines Nebenklägers aus Israel fortgesetzt werden, der in Sachsenhausen inhaftiert war, sagte le Claire. Am 5. November soll ein Nebenkläger aus Frankreich, Nachkomme eines Häftlings, angehört werden.
ermittlungen Den Ermittlungen der brandenburgischen Kriminalpolizei zufolge hat der Angeklagte Josef S. in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als SS-Wachmann gearbeitet.
Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem verschiedene Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet und drei KZ-Überlebende als Zeugen vernommen.
Josef S. hatte sich bei seiner Vernehmung am zweiten Prozesstag für unschuldig erklärt. In der Befragung zu seinem Lebenslauf hatte er sich zwar zu Kindheit und Armeezeit in Litauen, Kriegsgefangenschaft und der Zeit in der DDR geäußert, jedoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, als SS-Wachmann des Konzentrationslagers zwischen 1942 und 1945 Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen geleistet zu haben. epd