Das Landgericht Münster eröffnet am 6. November das Hauptverfahren gegen einen ehemaligen SS-Mann aus dem Kreis Borken. Bei einem weiteren Beschuldigten aus Wuppertal sei dagegen noch unklar, ob oder in welchem Umfang der Mann verhandlungsfähig ist, teilte das Gericht am Freitag in Münster mit. Über ein mögliches Gerichtsverfahren gegen den zweiten Angeklagten werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte gegen die beiden ehemaligen Wachmänner des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig Anklage wegen Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen erhoben. Die beiden heute über 90-jährigen Beschuldigten seien zwischen 1942 und 1945 für die Bewachung des Lagers und die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig gewesen, hieß es.
Wachdienst Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sie von der Ermordung von Häftlingen in Gaskammern, durch Genickschüsse oder Giftspritzen gewusst und durch ihre Tätigkeit als Wachdienst Beihilfe dazu geleistet. Beide Beschuldigte hatten zwar eingeräumt, als Wachmänner im KZ Stutthof eingesetzt gewesen zu sein, bestreiten aber, sich an Tötungen beteiligt zu haben.
In dem Verfahren gegen den Beschuldigten aus dem Kreis Borken sind 14 Verhandlungstermine angesetzt (AZ: 12 c E – 31. 80). Der Angeklagte muss sich vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten, weil er zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten noch keine 21 Jahre alt war. epd