Ob es zu einem Prozess gegen die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof bei Danzig kommt, ist weiterhin offen. Wie der »Spiegel« am Freitag berichtete, prüft das Landgericht Itzehoe derzeit noch, ob die 95-jährige Frau verhandlungsfähig ist.
In einem Gutachten des Gesundheitsamtes des Kreises Pinneberg seien Herzkrankheiten angeführt worden, die eine Verhandlungsfähigkeit der hochbetagten Angeklagten ausschließen. Zudem habe sich die Angeklagte, die in einer Seniorenresidenz in Quickborn lebt, bislang nicht gegen Corona impfen lassen.
beihilf Die Angeklagte ist wegen Beihilfe zum Mord in 11.412 Fällen und wegen Beihilfe zum versuchten Mord in 18 weiteren Fällen. Die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof, die vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 für den Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe gearbeitet hat, soll vom Massensterben im Lager sowie den gezielten Massentötungen von jüdischen Gefangenen, polnischen Partisanen und sowjetrussischen Kriegsgefangenen gewusst haben.
Dies geht aus dem Gutachten des historischen Sachverständigen Stefan Hördler hervor, das dem »Spiegel« vorliegt. Nach Aussage des Verteidigers Wolf Molkentin enthält das Gutachten zur persönlichen Verantwortung seiner Mandantin allerdings »nur knappe Ausführungen«.
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte Ende Januar Anklage erhoben. Das Hauptverfahren kann von der zuständigen Jugendkammer nur eröffnet werden, wenn die Angeklagte verhandlungsfähig ist. Der Vorsitzende Richter hat nun einen Facharzt mit einer Begutachtung beauftragt, die noch im Mai vorliegen soll. Der Fall soll vor der Jugendkammer verhandelt werden, da die Sekretärin damals noch nicht 21 Jahre alt war. epd