Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss sich seit Freitag in Hamburg erneut wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war am 12. November 2015 vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
Dagegen hatte die 95-Jährige Berufung eingelegt, fast neun Jahre später beschäftigt der Fall nun das Landgericht. Am ersten Prozesstag kündigte die Frau an, sich im Verfahren zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Seit 20 Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit den Äußerungen von Haverbeck befassen.
Die Staatsanwaltschaft in Hamburg wirft der aus Nordrhein-Westfalen stammenden Frau Volksverhetzung in zwei Fällen vor.
Zwei Jahre Gefängnis
Haverbeck soll am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt haben, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins »Panorama« verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.
2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits über zwei Jahre im Gefängnis in Bielefeld (NRW).
2022 war sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa