Angesichts der antiisraelischen Proteste an deutschen Universitäten hat Bundesjustizminister Marco Buschmann die Dozenten in die Pflicht genommen. »Es darf keine Bedrohung, keine Beleidigung, keine Billigung von Straftaten stattfinden«, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag).
»Ich persönlich würde mir wünschen, dass Dozenten ihre Studenten dazu ermutigen, Argumente vorzutragen. Gerade an Universitäten sollte das stärkere Argument zählen - und nicht das lautere Geschrei.«
Immer wieder gibt es an deutschen Universitäten Proteste von Israelhassern. Am Donnerstag hatte die Polizei die Besetzung von Teilen der Berliner Humboldt-Universität durch rund 150 »propalästinensische« Aktivisten beendet und die Hochschule geräumt. Die Universitätsleitung duldete die Besetzung zunächst und setzte auf einen Dialog von Besetzern und Wissenschaftlern - was für massive Kritik aus der Politik sorgte.
Niedergebrüllt und bedroht
Buschmann sagte weiter, für das Leid in Gaza trage die palästinensische Terrororganisation Hamas die Verantwortung, und Deutschland habe eine besondere Verantwortung gegenüber Israel. Selbstverständlich könne sich auf die Meinungsfreiheit auch berufen, wer mit dieser Haltung nicht einverstanden sei. »Die Grenze ist dort erreicht, wo Gewalt ausgeübt oder zu ihr aufgestachelt wird, wo Persönlichkeitsrechte verletzt oder Kennzeichen terroristischer Organisationen verwendet werden«, sagte der Minister.
Er empfinde manche Begleiterscheinungen der Proteste an den Universitäten besonders schmerzhaft, fügte Buschmann hinzu. »Denn dort sollen junge Menschen Konflikte austragen – und zwar mit rational überprüfbaren Argumenten. Nicht, indem andere niedergebrüllt oder mit der Faust bedroht werden.«
Der Justizminister verteidigte Polizeieinsätze in diesem Zusammenhang. »Universitäten sind besondere Orte - aber sie stehen nicht außerhalb des Rechts. Demonstrationen auf dem Uni-Campus unterliegen den gleichen Regeln wie andere Demonstrationen auch«, sagte er. »Deshalb ist es natürlich richtig, wenn die Polizei einschreitet, wenn es zu Rechtsverstößen kommt.« dpa/ja