Vor 75 Jahren erlebte die internationale Strafrechtsprechung einen bemerkenswerten und dauerhaften Wandel. Zum ersten Mal wurden Massentötungen und damit verbundene Verfolgungen durch einen Nationalstaat formell als Verbrechen nach dem Völkerrecht bezeichnet und jene, die sich ihrer schuldig gemacht hatten, zur Rechenschaft gezogen.
Am 20. November 1945 begann das Internationale Militärtribunal im Schwurgerichtssaal 600 in Nürnberg mit der Verlesung der Anklageschrift. Auf der Anklagebank saßen zunächst die 21 wichtigsten Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reiches. Einem weiterem Angeklagten, Hitlers Privatsekretär Martin Bormann, wurde in Abwesenheit der Prozess gemacht. Später gab es weitere Verfahren.
kriegsverbrechen Neben Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden wurde auch Anklage wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« erhoben. Dies umfasste »Mord, Vernichtung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Taten, die vor oder während des Krieges an der Zivilbevölkerung begangen wurden«, sowie »Verfolgungen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen«.
Neben Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden wurde auch Anklage wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« erhoben.
Damit wurden die Opfer der Schoa aus dem Schatten geholt, in dem sie bis dahin standen, und das ihnen zugefügte Leid formell anerkannt. In einem Umfeld, das damals nach wie vor von antisemitischen Denkweisen geprägt war, war dies von zentraler Bedeutung. Die Angeklagten wurden beschuldigt, sich »an einem Programm der unerbittlichen Verfolgung der Juden beteiligt zu haben, das auf ihre Ausrottung abzielte«.
»Das Aktionsprogramm gegen die Juden beinhaltete Entrechtung, Stigmatisierung, Verweigerung der bürgerlichen Freiheiten, Gewaltanwendung auf ihre Person und ihr Eigentum, Deportation, Versklavung, Zwangsarbeit, Hunger, Mord und Massenvernichtung«, hieß es in der Anklageschrift.
nazi-herrschaft Und weiter: »Von den 9.600.000 Juden, die in den unter der Nazi-Herrschaft stehenden Teilen Europas lebten, sind nach konservativen Schätzungen 5.700.000 verschwunden, die meisten von ihnen wurden von den Nazi-Verschwörern vorsätzlich hingerichtet. Von der jüdischen Bevölkerung Europas sind nur noch Überreste übrig.«
1945 war das Konzept, hohe deutsche Regierungsvertreter vor ein internationales Tribunal zu stellen, völliges Neuland. Göring, Ribbentrop, Heß und Co. des Massenmordes an Millionen von Menschen, einschließlich der deutschen Staatsangehörigen, anzuklagen, bedeutete eine 180-Grad-Wende im Völkerrecht.
Damit wurden die Opfer der Schoa aus dem Schatten geholt.
Bis dahin herrschte nämlich weithin die Auffassung vor, dass nationale Führer innerhalb der von ihnen beherrschten Gebiete ungestraft handeln können.
armenier Henry Morgenthau, der 1915 als US-Botschafter im Osmanischen Reich das State Department darüber informierte, dass »eine Kampagne der Rassenausrottung im Gange« sei gegen »friedliche Armenier«, schrieb später in seinen Memoiren: »Technisch gesehen hatte ich natürlich kein Recht, mich da einzumischen. Nach den herrschenden Gesetzen war die Behandlung türkischer Staatsbürger durch die türkische Regierung eine rein innerstaatliche Angelegenheit.«
Im Laufe des Zweiten Weltkriegs begann sich die Auffassung zu ändern. Die Nachrichten aus Europa über die Gemetzel, die von Nazi-Deutschland und seinen Komplizen verübt wurden, konnten nicht mehr einfach beiseitegeschoben werden.
Am 1. November 1943 gaben die Alliierten eine Erklärung heraus, in der sie warnten, dass »deutsche Offiziere und Männer und Mitglieder der Nazi-Partei, die für Massaker verantwortlich sind oder daran beteiligt waren«, in jenen Ländern verurteilt werden würden, in denen sie »ihre abscheulichen Taten begangen« haben. Auch Straftaten, die nicht an einem spezifischen geografischen Standort stattfinden, würden bestraft, so die Erklärung der Alliierten.
charta Am 2. Mai 1945 ernannte US-Präsident Harry Truman den Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten Robert H. Jackson zum Chefsyndikus bei der Vorbereitung und Verfolgung von »Anklagen wegen Gräueltaten und Kriegsverbrechen gegen die Führer der europäischen Achsenmächte und ihre wichtigsten Agenten und Helfer«. Im Laufe der folgenden Monate handelte Jackson mit Vertretern der britischen, sowjetischen und französischen Regierungen eine Charta für das Militärtribunal aus.
Nürnberg war die Blaupause für die UN-Konvention gegen den Völkermord 1948 und das Statut für den Internationalen Strafgerichtshof 50 Jahre später.
Mit diesem Vorgehen fanden Verbrechen gegen die Menschlichkeit Eingang in die internationale Rechtsprechung. Nürnberg war die Blaupause für die UN-Konvention gegen den Völkermord 1948 und das Statut für den Internationalen Strafgerichtshof 50 Jahre später.
Heute stellen wir fest, dass die Staatengemeinschaft Völkermord und anderen abscheulichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch immer kein Ende gesetzt hat. Darfur, Ruanda, Srebrenica und das Vorgehen gegen die Rohingya in Myanmar sind Beispiele dafür. Dennoch war Nürnberg ein wichtiger Präzedenzfall. Der Grundsatz, dass solche Taten justiziabel sind und die Täter vor ein internationales Gericht gestellt werden können und müssen, ist nunmehr im Völkerrecht verankert. Vielleicht war das nur ein kleiner Fortschritt, aber es war ein Fortschritt.
Der Autor ist stellvertretender Geschäftsführer und Justiziar des Jüdischen Weltkongresses. Er lehrt an den Universitäten von Columbia und Cornell.