Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant scharf verurteilt.
Gegenüber der Jüdischen Allgemeinen bezeichnete Schuster den Haftbefehl als »Absurdität« und sagte: »Israel verteidigt sich nach einem Massaker durch die Hamas, die nicht nur Israel, sondern auch die eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde missbraucht hat.«
Er kritisierte besonders den »semantischen Dualismus«, der Israel auf eine Stufe mit der Hamas stelle, und bezeichnete dies als »Unverfrorenheit«. Diese Gleichsetzung von Israel mit der Hamas, so Schuster, sei »vollkommen verfehlten Amtsverständnis eines internationalen Strafgerichtshofs« und das Ergebnis von »Anti-Israel-Propaganda«.
Abschließend rief er die Bundesregierung dazu auf, sich klar gegen diese Entscheidung zu stellen: »Die Bundesregierung darf diese Täter-Opfer-Umkehr nicht akzeptieren«, so Schuster.
Haftbefehle wegen angeblicher Kriegsverbrechen
Eine Kammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat am Donnerstag Einsprüche des Staates Israel zurückgewiesen und Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sowie seinen früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen angeblicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen erlassen.
Auch gegen den Hamas-Militärchef Mohammed Deif erlies das Gericht Haftbefehl. Deif ist allerdings seit Monaten verschollen. Israel hat ihn bereits für tot erklärt. In seinem Antrag hatte Chefankäger Karim Khan zudem zwei weiteren Hamas-Führern - Yahya Sinwar und Ismail Haniyeh - schwere Verbrechen vorgeworfen. Sie seien »verantwortlich für die Tötung Hunderter israelischer Zivilisten» am 7. Oktober 2023. Sinwar und Haniyeh wurden aber zwischenzeitlich von Israel getötet.
Für die Netanjahu und Gallant zur Last gelegten Verbrechen gebe es »hinreichende Gründe«, teilte die aus drei Richtern bestehende Kammer des Gerichtshofs mit. Laut Chefankläger Khan, der die Haftbefehle im Mai beantragt hatte, sollen beide Politiker in verantwortlicher Position das Aushungern der Bevölkerung als Methode der Kriegsführung und andere unmenschliche Handlungen sowie einen Angriff auf die Zivilbevölkerung angeordnet haben. ja