Im Kontext mit dem Gaza-Krieg sind der Berliner Polizei inzwischen rund 100 bis 200 Menschen bekannt, die das Geschehen bei Demonstrationen bestimmen. »Diese Personen haben wir durchaus stark im Blick. Es geht um Menschen, die konkret agitieren und aufstacheln«, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel der Deutschen Presse-Agentur.
Es handele sich beim sogenannten harten Kern der Protestszene um eine »sehr heterogene Szene«. »Das sind Menschen, die propalästinensisch sozialisiert sind, aber auch Menschen aus dem linksextremistischen Spektrum oder Jugendliche, die die Auseinandersetzung mit der Polizei suchen«, erklärte die Polizeipräsidentin.
Verbot nur in seltenen Fällen
Die Polizei erlässt regelmäßig Beschränkungen. Verboten ist immer das Verbrennen von Fahnen oder Aufrufe zu Gewalt und die Verherrlichung von Gewalt, Antisemitismus, Hetze gegen Israel. Auch die Propaganda für terroristische Organisationen wie zum Beispiel die Hamas oder auch Samidoun sowie das Verwenden von Kennzeichen dieser Organisationen ist untersagt.
»Um eine Versammlung von vornherein zu untersagen, müssen nach unserem Versammlungsrecht hohe Hürden genommen werden«, erklärte Slowik Meisel. So müsse vorab erkennbar sein, dass Gewalt deren prägender Charakter sei und »das Gesamtgeschehen insgesamt von bedrohlichen, gefährlichen Verhaltensweisen oder Straftaten der Teilnehmenden dominiert sein wird«.
Mehr als 4.000 Strafverfahren bei Staatsanwaltschaft
Seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gibt es regelmäßig Demonstrationen in der Hauptstadt und es werden vermehrt Straftaten im Kontext mit dem Gaza-Krieg registriert. Die Staatsanwaltschaft hat bislang rund 4.200 Verfahren erfasst. In knapp 1.560 Fällen (Stand: 19. Dezember) geht es dabei um Straftaten bei Demonstrationen zu dem Nahost-Konflikt. dpa/ja