Deutsche und polnische Behörden wollen nach polnischen Angaben enger bei der Strafverfolgung von SS-Verbrechen im von Nazi-Deutschland besetzten Polen zusammenarbeiten.
Er setze sich dabei dafür ein, dass die deutsche Seite noch lebende SS-Mitglieder, denen Verbrechen in Polen vorgeworfen werden, an die polnische Justiz überstelle, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt vom polnischen Institut für Nationales Gedenken, Andrzej Pozorski, am Donnerstag der polnischen Nachrichtenagentur PAP. Dies sei »auf großes Interesse bei der deutschen Behörde gestoßen«.
Die engere Zusammenarbeit wurde demnach bei einem Treffen von Vertretern des polnischen Instituts mit ihren Kollegen von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg vereinbart.
Verfahren Mitte Dezember hatte das Landgericht Frankfurt die Eröffnung eines Verfahrens gegen einen 97-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann im damals besetzten Polen aufgrund von gesundheitsbedingter Verhandlungsunfähigkeit abgelehnt. Die Anklage war auf Nachforschungen der Ludwigsburger Zentralstelle zurückgegangen.
In Deutschland wurde jahrzehntelang nicht gegen Aufseher von Konzentrationslagern ermittelt, wenn ihnen keine konkrete Straftat vorgeworfen wurde. Erst seit 2011 – mit der Verurteilung von John Demjanjuk – gilt in der Rechtsprechung der Dienst in der Vernichtungsmaschinerie der Konzentrationslager als Beihilfe zum Mord.
Im Jahr 2019 jährt sich der deutsche Überfall auf Polen und damit der Beginn des Zweiten Weltkriegs zum 80. Mal. In Folge von Krieg und Besatzung starben in Polen in den Jahren 1939-1945 fast sechs Millionen Menschen, darunter drei Millionen jüdische Bürger. Das war ein Sechstel der damaligen Bevölkerung. dpa