Viele KZ-Überlebende in der Ukraine müssen sich mit einer monatlichen Rente von 80 bis 90 Euro bescheiden. Einem Drittel der Opfer des Nazi-Terrors in Israel fehlt es an Geld für Medikamente, 20 Prozent haben im Winter keine Heizung, fünf Prozent können sich noch nicht einmal genügend Essen leisten.
Kurort Für die Unterbringung und Betreuung des vor zwei Wochen verurteilten KZ-Wächters John Demjanjuk sollen jetzt – je nach Pflegestufe – bis zu 3.000 Euro monatlich ausgegeben werden. Dem Nazi-Schergen, laut Gericht der Beihilfe an der Tötung von mindestens 28.060 Menschen im Vernichtungslager Sobibor schuldig, wird es in Deutschland an nichts mangeln. Er ist inzwischen in einem Seniorenheim mit Cafeteria, Sonnenterrasse, Seniorenschwimmen und Krankengymnastik im bayerischen Bad Feilnbach untergebracht. Wie heißt es so schön in der Werbung der privaten Pflegeeinrichtung im Luft- und Moorbadkurort? »Wir sorgen für ihr Alter – bei uns fühlen sie sich geborgen.« Wellness pur für einen Massenmörder.
Da stellt sich die Frage nach Recht und Gerechtigkeit. Das Urteil des Münchener Landgerichts und die Entscheidung, den Verurteilten gleich nach dem Richterspruch auf freien Fuß zu setzen, ist rechtens. Auch, dass jedermann, dessen Mittellosigkeit und Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist, untergebracht und betreut werden muss. Dazu ist der Sozialhilfeträger gesetzlich verpflichtet. Dennoch: Dass es sich Demjanjuk jetzt in einem idyllisch am Fuße des Wendelsteins gelegenen Heim gut gehen lassen kann, während viele Schoa-Überlebende überall auf der Welt am Rande des Existenzminimums leben – das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.