Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning (96) ist mit einem Gnadengesuch gescheitert, mit dem er einen Haftantritt noch abwenden wollte. »Das Gnadengesuch ist abgelehnt worden«, sagte Sprecherin Wiebke Bethke von der Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch der Nachrichtenagentur epd.
Allerdings könne Gröning gegen den ablehnenden Bescheid noch Einwände beim niedersächsischen Justizministerium vorbringen.
Auschwitz Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen die Morde gefördert, heißt es in dem Urteil, das seit September 2016 rechtskräftig ist.
Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht nach Grönings Beschwerde einen Haftaufschub abgelehnt. Zuvor hatten bereits das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle ihn für haftfähig erklärt. Sein Anwalt hält den 96-Jährigen dagegen für nicht haftfähig.
Falls Gröning seine Haftstrafe antritt, soll er nach Angaben des Justizministeriums in der Justizvollzugsanstalt Uelzen untergebracht werden. Noch sei die Ladung zum Haftantritt jedoch nicht verschickt worden, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker. epd