Immer wieder lässt die österreichische Justiz mit Entscheidungen aufhorchen, die fassungslos machen. Sei es ein Friseur, der in Onlineforen mit Hitlerzitaten gegen Juden hetzt und vor Gericht als »Israelkritiker« durchgeht. Oder der Verfasser des Programms der »Nationalen Volkspartei«, der wörtlich Passagen aus SS-Schulungstexten übernimmt, aber vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung freigesprochen wird. Das jüngste Kapitel ist aber besonders drastisch.
In der FPÖ-nahen Monatszeitschrift »Aula« veröffentlichte der sattsam bekannte Rechtsaußen-Publizist Manfred Duswald einen Artikel mit dem Titel »Mauthausen-Befreite als Massenmörder«. Darin heißt es wörtlich: »Die Tatsache, dass ein nicht unerheblicher Teil der befreiten Häftlinge aus Mauthausen Menschen zur Landplage gereichte, gilt für die Justiz erwiesen. (…) Raubend und plündernd, mordend und schändend plagten die Kriminellen das unter der ›Befreiung‹ leidende Land.«
anzeige So weit, so ekelhaft – und strafbar, sollte man meinen. Harald Walser, Parlamentarier der Grünen, erstattete Anzeige. Doch was folgte, ist der eigentliche Skandal: Die Staatsanwaltschaft in Graz stellte das Verfahren ein. Und folgt in ihrer Begründung der NS-Logik des Autors: Es sei »nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte«.
Auf historische Expertise wurde offenbar verzichtet. Angemerkt wurde lediglich, man habe das Wort »Landplage« im Duden nachgeschlagen. Doch ganz ungeprüft geht eine staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung dann doch nicht vonstatten, in Österreich unterliegt sie seit 1997 dem Rechtsschutzbeauftragten der Justiz. Der hatte mit der Einstellungsbegründung aber keinerlei Probleme. Stattdessen führte er bestätigend persönliche Erinnerungen aus seiner Kindheit und Erlebnisse seiner Großeltern in der Nähe des KZ Mauthausen an.
verfahren Im Justizministerium zeigt man sich empört und will nun prüfen, wie solche Entscheidungen künftig verhindert werden können. Disziplinarrechtlich wird nichts unternommen, und das Verfahren kann nicht noch einmal aufgenommen werden: Die Frist ist leider schon verstrichen.
Erst kürzlich attestierte Justizminister Wolfgang Brandstetter der österreichischen Justiz »Mängel in der Auseinandersetzung mit ihrer Rolle im Nationalsozialismus«. Man kann diesen Befund um die lange Liste von Verfehlungen seit 1945 ergänzen.
Der Autor ist Redakteur des »Standard« in Wien.