Als Angriff auf das Menschenrecht der Religionsfreiheit hat der Präsident der Konferenz der Europäischen Rabbiner (CER) und Oberrabbiner von Moskau, Pinchas Goldschmidt, den Ausgang des Referendums für ein »Burka-Verbot« in der Schweiz kritisiert.
»Der Hauptgrund solcher populistischen Bewegungen ist eine schweizerische Urangst: Es ist die Angst vor dem Fremden, es geht gegen Flüchtlinge, Migranten und in der Schweiz lebende religiöse Minderheiten«, erklärte er am Sonntagabend. Das Ergebnis sei ein alarmierender Trend für alle religiösen Minderheiten.
Goldschmidt warf den Befürwortern des Verbots Scheinheiligkeit vor. Der Anteil der Muslime in dem Land liege bei rund fünf Prozent. Die Zahl der Nikabträgerinnen werde auf rund 30 geschätzt. »Die Ironie dieses Volksentscheides zum Verhüllungsverbot ist, dass die knappe Mehrheit der Schweizer damit eigentlich auch gegen ein Tragen von Schutzmasken votiert hat, die sie vor der Corona-Pandemie schützen soll.«
Der Oberrabbiner sprach von einer langen Tradition der Schweiz, Migration durch Verbote religiöser Praktiken einzudämmen. »Das Schweizer Verbot des koscheren Schächtens im Jahr 1892 etwa sollte die jüdische Einwanderung aus Russland stoppen, die vor den dortigen Pogromen flüchtete. Das Minarett-Verbot von 2009 sollte eine muslimische Einwanderung abschrecken.«
Bei dem Volksentscheid stimmten am Sonntag laut dem vom SRF berichteten Endergebnis 51,2 Prozent für ein Verschleierungsverbot und 48,8 Prozent gegen die Volksinitiative »Ja zum Verhüllungsverbot«.
Die Initiative hatte ein grundsätzliches Verbot gefordert, das Gesicht im öffentlichen Raum zu verhüllen. Es geht insbesondere um die islamischen Verschleierungen Burka und Nikab, aber auch um Vermummungen zum Beispiel von Hooligans bei Fußballspielen und von Demonstranten. Erstmals werden Kleidervorschriften in der Schweizer Bundesverfassung festgeschrieben. kna