Herr Geisel, am Samstag wird wieder bei der antisemitischen Al-Quds-Demonstration die Vernichtung Israels propagiert. Warum gestatten Sie das?
Weil ein Rechtsstaat rechtsstaatlich handeln muss. Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind Grundrechte in unserem Land. Das Versammlungsrecht schützt deshalb auch diejenigen, die für uns nur schwer erträgliche Ansichten vertreten und auf die Straßen tragen. Die Hürden für ein präventives Verbot einer Versammlung sind sehr hoch. Sie können sicher sein, dass wir ein mögliches Verbot der Al-Quds-Versammlung intensiv und umfänglich geprüft haben, denn auch wir vermuten, dass deren Teilnehmer damit das Existenzrecht Israels infrage stellen wollen. Sie sprechen es aber seit Jahren nicht aus, weshalb nicht genügend Anhaltspunkte vorliegen, die vor den Verwaltungsgerichten Bestand hätten.
Im Abgeordnetenhaus hieß es kürzlich, es dürfe »keinen Finger breit Raum geben für Antisemitismus«. Sie geben dafür den Kurfürstendamm frei.
Wir geben den Ku’damm ja nicht freiwillig frei. Keinen Finger breit bedeutet ja auch, dass wir alle auf demokratische Weise antworten. Dass wir uns klar an die Seite Israels stellen. Dass wir klar sagen: Antisemitismus und Hass auf Israel haben bei uns nichts zu suchen. Ich werde zum Beispiel auch in diesem Jahr wieder an der Gegenkundgebung teilnehmen.
Sie haben gesagt: »Wenn gegen den Staat Israel und gegen Jüdinnen und Juden gehetzt werden soll, ist die rote Linie überschritten.« Wie ist dies in Hinblick auf die Al-Quds-Demo zu verstehen?
Rote Linie bleibt rote Linie. Die ist nicht verhandelbar. Die Veranstalter der Al-Quds-Versammlung haben gerade in den letzten Jahren aber sehr darauf geachtet, dass sich die Meinungsäußerungen auf der Versammlung im Rahmen des strafrechtlich gerade noch Zulässigen gehalten haben. Vereinzelte strafbare Meinungsäußerungen sind in der Vergangenheit durchaus vorgekommen. Sie berechtigen aber nicht, die gesamte Versammlung zu verbieten.
Warum immer wieder auf dem Ku’damm, in der Nähe verschiedener Synagogen, wenn Beter auf dem Weg nach Hause sind?
Die Versammlungsfreiheit beinhaltet eben auch das Recht des Veranstalters, selbst über den Ort der Versammlung und die Art und Weise der Durchführung zu bestimmen. Ein Eingriff vonseiten des Staates ist nur in engen Grenzen möglich.
Was ist unter diesen engen Grenzen zu verstehen?
Antisemitische und menschenfeindliche Parolen, Motive oder das Zeigen von Zeichen oder Symbolen von antisemitischen Organisationen und ihrer Partnerorganisationen auf Versammlungen werden auch in diesem Jahr durch strenge Auflagen untersagt. Die Einhaltung dieser Auflagen werden wir wieder sehr genau überwachen.
Das Interview mit dem Berliner Innensenator führte Katrin Richter.