Seit Anfang der 90er-Jahre hat Deutschland 2,2 Millionen Spätaussiedler und 0,2 Millionen jüdische Kontingentflüchtlinge aufgenommen. Aufnahmegrund bei beiden Gruppen war die »Verantwortung vor der deutschen Geschichte«, wie es hieß.
Dennoch hat man verschiedene Aufnahmewege gewählt: Die einen wurden als Deutsche über das Bundesvertriebenengesetz, die anderen als andere über die Kontingentflüchtlingsregelung aufgenommen. Das hat Konsequenzen, vor allem für die Rente.
grundsicherung Für Deutsche gilt nämlich das Fremdrentengesetz, das die Arbeit im Herkunftsgebiet als deutsche Rentenzeit bewertet. Für die Kontingentflüchtlinge beginnt die Rentenbiografie aber mit der Einreise bei null. Das führt regelmäßig zur Grundsicherung im Alter – trotz eines erfüllten Arbeitslebens.
Mittlerweile zeigt sich, dass die unterschiedlichen Aufnahmewege ein geschichtspolitischer Fehler waren. Denn die Gruppen unterscheiden sich kaum: Das aschkenasische Judentum stammt, was viele nicht wissen, vom Rhein und aus anderen Teilen des heutigen Deutschlands. Der einzige Unterschied zwischen beiden Rückwanderergruppen ist die Religion – nur: In der Sowjetunion galt das Judentum als Nationalität, und diese Menschen wurden nicht als Deutsche wahrgenommen.
altersarmut Im Koalitionsvertrag, den Union und SPD für die gemeinsame Regierung ausgearbeitet haben, gibt es einen kleinen Fortschritt: Erstmals wird anerkannt, dass es ein besonderes Problem der Altersarmut bei jüdischen Zuwanderern gibt. Ein Härtefonds für Kontingentflüchtlinge wie für Spätaussiedler soll geprüft werden. Das ist zu begrüßen.
Doch unabhängig davon, was die Prüfung ergeben wird, gilt leider: Die Benachteiligung der jüdischen Kontingentflüchtlinge wird dadurch nicht beseitigt. Deshalb bleibt es auch im Jahr 2018 auf der Tagesordnung, endlich die rentenrechtliche Gleichstellung der jüdischen und der christlichen Zuwanderergruppen durchzusetzen.
Der Autor war Bundestagsabgeordneter der Grünen und ist Lehrbeauftragter der Universität Bochum.