Herr Maas, Sie haben sich jüngst mit Vertretern von Facebook getroffen, um über den Umgang des Konzerns mit Hass-Posts zu sprechen. Sind Sie mit dem Gesprächsergebnis zufrieden?
Facebook hat sich klar zu seiner Verantwortung bekannt und ist bereit, seinen Teil zur Lösung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beizutragen. Das ist ein wichtiges Signal. Im Ergebnis sind wir uns einig: Hassbotschaften, die gegen Strafgesetze verstoßen, müssen schneller und umfassender aus dem Netz verschwinden. Wir werden jetzt sehr zügig eine Taskforce einsetzen, zu der wir neben Facebook auch andere Plattformanbieter sowie zivilgesellschaftliche Organisationen einladen, die als Internet-Beschwerdestellen bereits umfassende Erfahrungen bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet haben. Es wird vor allem darum gehen, das Beschwerdemanagement zu verbessern.
Die Rede ist immer recht allgemein von Hassbotschaften. Geht es auch konkret um Judenhass, wie er sich in sozialen Netzwerken sehr oft artikuliert?
Wenn Jüdinnen und Juden mit unerträglichen Hassparolen im Netz angegriffen werden, dann dürfen wir nicht tatenlos zusehen, die Justiz nicht und die Betreiber sozialer Netzwerke auch nicht. »Juden ins Gas« zum Beispiel ist eine Parole, die Facebook ohne Zögern von seinen Seiten nehmen muss. Bei Antisemitismus muss auch auf Facebook null Toleranz gelten.
Der Zentralrat der Juden fordert, dass die Strafverfolgungsbehörden bei Antisemitismus in sozialen Netzwerken aktiv werden. Ist da künftig mehr zu erwarten, als wir es bislang gewohnt sind?
Wenn die Grenzen zur Straftat überschritten sind, muss die Justiz wegen Volksverhetzung, Beleidigung oder des Aufrufs zur Begehung von Straftaten ermitteln und diejenigen bestrafen, die solche Kommentare verfassen. Den Tätern muss klar sein: Was offline verboten ist, ist auch online nicht erlaubt und wird bestraft.
Sie wollen Ihre Initiative über Facebook hinaus auch auf YouTube und Twitter erweitern. Wie sehen Sie da das Problem des Antisemitismus?
Das Problem betrifft leider alle Netzwerke und ist nicht auf Facebook beschränkt. Daher wollen wir ja auch mit allen in den Dialog eintreten. Und Verbesserungen erreichen.
Es gibt auch Kritik, dass Ihr Engagement eine Beschränkung der Redefreiheit im Internet bedeuten könnte. Was ist Ihre Antwort darauf?
Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende, geschmacklose und hässliche Äußerungen. Die Grenze ist aber dort erreicht, wo es um Angriffe auf die Menschenwürde geht. Für verbale Erniedrigungen, Aufstachelung zum Hass, Ächtungen oder Gewaltaufrufe darf in Sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße. Das Recht auf Meinungsfreiheit darf keine Ausrede für eigene Tatenlosigkeit sein.
Mit dem Bundesjustizminister sprach Martin Krauß.