Der Bundestag hat die im Nationalsozialismus ermordeten behinderten und psychisch kranken Menschen ausdrücklich als Opfer des NS-Regimes anerkannt. Das Parlament beschloss am späten Mittwochabend einstimmig einen entsprechenden Antrag von SPD, Union, Grünen und FDP. Anerkennung erhalten dadurch auch die Menschen, die in der NS-Zeit Opfer von Zwangssterilisationen wurden.
Die Nationalsozialisten ließen massenhaft Patienten und Insassen von Heil- und Pflegeanstalten sowie von »rassisch« und sozial unerwünschten Menschen ermorden. Sie bezeichneten dies zynisch als »Euthanasie« (»schöner Tod«). Schätzungen zufolge wurden 300.000 Menschen Opfer der Mordaktionen. Die Forschung geht zudem von 400.000 Opfern von Zwangssterilisationen aus, die ebenfalls auf der Grundlage der rassistischen Ideologie vom »lebensunwerten Leben« angeordnet wurden.
Der vom Bundestag in Berlin beschlossene Antrag fordert zudem eine bessere Erforschung der NS-»Euthanasie«-Morde. Weder die genauen Abläufe der Mordaktionen noch die zahlenmäßige Dimension der Verbrechen seien hinreichend untersucht, heißt es darin. Nach dem Willen des Bundestags soll es ein Projekt geben, um bundesweit Patientenakten zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie für die Forschung nutzbar zu machen. Dabei sollen nicht nur öffentliche Archive, sondern auch Datenbestände privater Institutionen und Einrichtungen wie beispielsweise der Kirchen herangezogen werden. Eine konkrete finanzielle Unterstützung verspricht das Parlament nicht. Die Bundesregierung solle dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umsetzen, heißt es darin. epd