Beschäftigte der Justiz in NRW dürfen in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungstücke - etwa Kreuz, Kopftuch, Kippa - tragen. Das legt ein Gesetz fest, das der Düsseldorfer Landtag am Mittwochabend verabschiedet hat. Das Verbot umfasst auch Symbole oder Kleidung, die weltanschauliche Positionen zum Ausdruck bringen. Die Neuregelung gilt für Richter, Staatsanwälte, Rechtsreferendare und alle anderen Justizbeschäftigten bei dienstlichen Tätigkeiten.
Durch das äußere Erscheinungsbild von Angehörigen der Justiz dürfe nicht der geringste Anschein von Voreingenommenheit erweckt werden, betonte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) in der Debatte. Die Initiative zu dem Gesetz war 2018 von der schwarz-gelben Landesregierung gekommen. Sachverständige hatten in einigen Punkten auch teils erhebliche Bedenken geäußert. Faktisch betreffe die Regelung vor allem kopftuchtragende muslimische Frauen.
Zudem weitet das Gesetz das Gesichtsverhüllungsverbot aus. Alle Beschäftigten der Justiz dürften »ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies«. Für Richter und Beamte galt das Verbot schon zuvor. dpa