Mit Zuversicht, dass die NPD vor dem Aus stehen könnte, ging am Dienstag in Karlsruhe der erste Verhandlungstag im Verfahren zum Verbot der Partei zu Ende. Bis Donnerstag fand die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Einen Termin für das Urteil gibt es noch nicht, vermutlich wird es erst in einigen Monaten gesprochen.
Die Zuversicht wird auch vom Zentralrat der Juden in Deutschland geteilt, der sich schon lange für ein Verbot der NPD ausspricht. Präsident Josef Schuster sagte am Dienstag zu Befürchtungen, das Verfahren könne der Partei helfen: »Wenn den Bürgern klar wird, welche Ziele die NPD verfolgt, wird das Verfahren keine Wahlwerbung sein, sondern eine abschreckende Wirkung haben.« Er geht davon aus, »dass in dem Prozess das wahre Gesicht dieser menschenverachtenden Partei enthüllt wird«.
V-Leute Die NPD hatte für den ersten Tag »Knaller« angekündigt, die sich jedoch als nicht substanziell erwiesen: Der NPD-Anwalt versuchte, Zweifel daran zu streuen, dass sich der Antrag des Bundesrates nicht auf die Informationen von V-Leuten stützt. Damit konnte er jedoch nicht überzeugen.
Wegen der Verwendung von Material von V-Leuten war 2003 ein erster Verbotsanlauf gescheitert. Nun hat der Bundesrat – in Karlsruhe durch Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) und seinen baden-württembergischen Kollegen Winfried Kretschmann (Grüne) vertreten – einen neuen Versuch unternommen. Bei dem 250 Seiten umfassenden Antrag, den die Bundesländer nun in Karlsruhe vorlegten und der durch vier Aktenordner mit Belegen ergänzt wurde, wurde genau darauf geachtet, nicht mit derartigen Informationen zu operieren.
Der NPD-Anwalt stritt dies ab, ohne nennenswerte Gegenbeispiele präsentieren zu können. Darauf sprach ihn der Richter Peter Müller, der im Verfahren als Berichterstatter fungiert, direkt an: »Sie sagen einfach, Sie glauben nicht, dass es keine V-Leute mehr gibt. Finden Sie nicht, dass das etwas dünn ist?«
Befangenheit Gegen Müller, der früher für die CDU Ministerpräsident des Saarlandes war, hatte die NPD einen Befangenheitsantrag vorgelegt, wie auch gegen Peter Huber, der vor seiner Karlsruher Tätigkeit CDU-Innenminister in Thüringen war. Das Gericht lehnte beide Anträge ab.
Unter Protest der NPD bestand der erste Verhandlungstag vor allem aus Fragen an Verfassungsschützer und Polizisten, wie
V-Leute gearbeitet hatten, wann sie abgezogen wurden und wie die Überwachung der NPD ausgesehen hatte.