Na endlich. Es gibt wieder Bewegung in Sachen NPD-Verbot. Mehrere Länder wollen in einer Arbeitsgruppe die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren prüfen. Jetzt hat auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) überraschend seine Teilnahme daran zugesagt, obwohl er sich im Vorfeld stets skeptisch geäußert hatte. Nicht erst nach den Anschlägen von Norwegen waren die Rufe unüberhörbar geworden, der NPD endlich den staatlichen Geldhahn zuzudrehen und ihre Strukturen aufzulösen. 68 Prozent der Bundesbürger sind einer EMNID-Umfrage zufolge für ein Verbot der Partei.
Verfassungsschutz Gewiss, auch die, die Bedenken gegen ein neues Verbotsverfahren anmelden, haben gute Argumente: Vor einer »Gespensterdebatte« ohne Folgen wird gewarnt. Es wird darauf verwiesen, dass ein Parteiverbot weder rechtes Denken noch dessen Ursachen beseitigen könne. Und die sehr hohe Hürde wird angeführt, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, als es 2003 den ersten Verbotsantrag abwies. Gerade die damals geäußerten Einwände wegen des Einsatzes verdeckter Ermittler des Verfassungsschutzes in der NPD stellen ein Sicherheitsproblem dar.
Doch richtig ist auch: Die Partei hat mit unserer Verfassung nichts am Hut. Das muss juristisch einwandfrei geprüft und belegt werden. Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) fordert jetzt: »Der NPD soll endlich der Garaus gemacht werden.« Starke Worte. Nun müssen auch ebenso starke Argumente folgen, die die Richter in Karlsruhe überzeugen, dass für eine rechtsextreme Partei in einer Demokratie kein Platz ist.