Die Bundesregierung will die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, ebenso wie die Länder einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, wie das Bundesinnenministerium im Anschluss mitteilte.
»Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält«, erklärte Minister Horst Seehofer (CSU).
Die gesetzliche Grundlage für den möglichen Ausschluss von der Finanzierung wurde im vergangenen Jahr gelegt. Der Bundestag beschloss im Sommer ein Gesetz, wonach extremistischen Parteien der Geldhahn zugedreht werden kann.
Karlsruhe Die Regelung war eine Reaktion auf ein erneut vor dem Karlsruher Gericht gescheitertes NPD-Verbotsverfahren. Die Richter hatten die Partei zwar als verfassungsfeindlich beurteilt, wegen der geringen Bedeutung der NPD ein Verbot aber als unverhältnismäßig eingestuft. Die Verfassungsrichter deuteten dabei aber die Möglichkeit an, extremistische Parteien von der Finanzierung aus Steuermitteln auszuschließen.
Die NPD ist inzwischen in keinem Landtag mehr vertreten. 2017 erhielt sie noch rund 850.000 Euro aus der unter anderem auf Grundlage der Wählerstimmen errechneten staatlichen Parteienfinanzierung. Hinzu kommen Steuerprivilegien, die bei einem Ausschluss ebenfalls wegfielen.
Den Antrag auf Ausschluss von der Finanzierung können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Die Länderkammer beschloss bereits im Februar, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu starten. Ein Ausschluss von der Finanzierung würde für sechs Jahre gelten und müsste danach erneut gerichtlich geprüft werden. epd