Der Antrag zum Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ist am Montag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Er werde nun als erstes ein Aktenzeichen bekommen, sagte der Sprecher des Gerichts in Karlsruhe auf Anfrage.
Die Möglichkeit, einer Partei wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten den Geldhahn zuzudrehen, wurde 2017 neu geschaffen. Das Verfahren sieht vor, dass die Verfassungsrichter zunächst die Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorläufig bewerten.
In der Vergangenheit waren Versuche gescheitert, die NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen.
VERLÄNGERUNG Danach kann es eine mündliche Verhandlung geben, zwingend nötig ist das aber nicht. Sollten die Richter dem Antrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat stattgeben, würde der Ausschluss zunächst für sechs Jahre gelten. Eine Verlängerung könnte aber beantragt werden.
Zuvor waren zwei Versuche gescheitert, die NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Beim Ausschluss von der Parteienfinanzierung liegen die Hürden niedriger. Hier ist nicht Voraussetzung, dass die Partei so stark ist, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele erreichen kann. Die NPD erhielt 2018 laut Bundestagsverwaltung staatliche Mittel in Höhe von 878.325 Euro.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, die Anhänger der NPD schürten Rassismus und Gewalt. »Dafür darf es keinen Euro staatlicher Parteienfinanzierung und keine Steuerprivilegien mehr geben.« Der Rechtsextremismus müsse mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden. dpa