Die rechtsextreme NPD-Nachfolgerpartei »Die Heimat« wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in »Die Heimat« umbenannt. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Diskutiert werden dürfte das Urteil auch in Bezug auf die AfD. (Az. 2 BvB 1/19)
Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne.
Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei und der Zuwendungen an sie.
Wie die Parteienfinanzierung funktioniert
Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit - etwa den Wahlkampf - bekommen. Andere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Summe der staatlichen Teilfinanzierung wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.
Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach Zahlen des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr. Ein Jahr zuvor waren es rund 370.600 Euro gewesen - zugute kamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu. Zur Einordnung: Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die SPD.
Blaupause für die AfD?
Bei der mündlichen Verhandlung im Juli vergangenen Jahres hatte es einen Eklat gegeben, weil kein Parteivertreter erschienen war - laut Gericht ein einmaliger Vorgang. Auch zur Urteilsverkündung schickte »Die Heimat« niemanden. Auf ihrer Internetseite hatte die Partei damals erklärt, sie lasse sich nicht »zum Statisten einer Justiz-Simulation machen«. Die Verhandlung werde zu einem »Schauprozess verkommen«. Da es keine Anwesenheitspflicht gibt, verhandelte das Gericht weiter.
Die Entscheidung könnte auch eine Blaupause für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens ins Gespräch gebracht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat den Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung begrüßt. Von der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehe ein klares Signal aus, sagte Faeser in Berlin. »Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde.« Das Gericht hatte zuvor entschieden, die in Die Heimat umbenannte NPD für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung auszuschließen.
Größte extremistische Bedrohung
Faeser sagte: »Kräfte, die unsere Demokratie zersetzen und zerstören wollen, dürfen dafür keinen Cent an staatlichen Mitteln erhalten – weder direkt, noch indirekt durch steuerliche Begünstigungen.« Die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren blieben zwar hoch, so Faeser. Doch »haben wir jetzt ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie«.
Die Entscheidung falle in eine Zeit, die zeige: »Der Rechtsextremismus ist die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie – und für Menschen in unserem Land«, sagte Faeser mit Blick auf Gedankenspiele von Rechtsextremen, Menschen massenhaft aus Deutschland zu vertreiben. dpa