In Niedersachsen soll es Richtern und Staatsanwälten künftig verboten sein, in öffentlichen Verhandlungen Kippa, Kopftuch oder Kreuz zu tragen. Sichtbare Abzeichen oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, sollten ihnen untersagt werden, teilte die niedersächsische Landesregierung am Dienstag in Hannover mit. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) werde in den Landtag eingebracht.
neutralität Havliza begründetet das Verbot mit der notwendigen Neutralität in einem Gerichtsverfahren: »Die Justiz entscheidet über existenzielle Sachverhalte, sie ist dabei ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden.« Diese innere Neutralität müsse auch nach außen zum Ausdruck kommen. Die neue Regelung solle beim Ausüben sämtlicher richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung gelten, aber auch bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Personen.
Die evangelische Kirche hatte in der Vergangenheit das Vorhaben begrüßt. So betonte die Präsidentin des hannoverschen Landeskirchenamtes, Stephanie Springer, sie halte es grundsätzlich für richtig, wenn Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Amtsausführung religiöse Symbole und Kleidungsstücke nicht auffällig sichtbar tragen dürften. Allerdings müssten diskrete Zeichen wie ein kleines Kreuz, ein Davidstern oder andere Symbole an einer Kette erlaubt bleiben. epd