Erleichterung bei Familie S. aus München: Die Staatsanwaltschaft München I hat die Ermittlungen gegen den Teenager David S. wegen Beleidigung des Beschneidungsgegners Holm Putzke gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt. »Es hat sich herausgestellt, dass David S. unschuldig ist«, so der genaue Wortlaut. Deshalb erfolgte die Einstellung des Verfahrens wegen »erwiesener Unschuld«. Zuvor hatte auch schon die Jugendkammer des Landgerichts München I die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses festgestellt.
hintergrund Gegen den 15-Jährigen wurde staatsanwaltlich wegen Beleidigung gemäß §185 StGB ermittelt. Der Teenager, so der Verdacht der Münchner Staatsanwaltschaft, soll im Sommer vergangenen Jahres den Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke in einer privaten Facebook-Nachricht als »kleines dreckiges Vorhautschwänzchen« bezeichnet haben. Putzke erstattete daraufhin Strafanzeige und brachte so die Ermittlungen gegen David S., der auf Facebook ein Pseudonym benutzte, ins Rollen.
Insgesamt drei Beamte des Münchner Kommissariats 44, zuständig für Delikte mit rechtsextremem Hintergrund, rückten daraufhin am 16. Januar 2013 um sechs Uhr morgens mit einem Durchsuchungsbeschluss bei der fünfköpfigen Familie an. Sie durchsuchten das Zimmer des Teenagers und konfiszierten seinen Laptop. Damit konfrontiert, dass die Strafanzeige ausgerechneten einen 15-Jährigen getroffen hatte, erwiderte Putzke: »Es kann sicherlich nicht schaden, früh zu lernen, dass Beleidigungen keine akzeptable Form der Kommunikation und sachlichen Auseinandersetzung sind.«
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