Einspruch

Nicht ganz freiwillig

Nathan Gelbart Foto: Thomas Ecke

»Merkel ist schlimmer als Hitler«, skandierte die iranische Zeitung »Vatan-e Emrooz« am vergangenen Montag. Eine eher ungewöhnliche Titulierung der Regierungschefin des stärksten iranischen Handelspartners mit einem Exportvolumen von 1,64 Milliarden US-Dollar 2019. Wenige Tage zuvor hatte die Bundesregierung für die von den Mullahs in Teheran finanzierte und kontrollierte libanesische Schiitenmiliz Hisbollah ein Betätigungsverbot ausgesprochen.

Obgleich Bundesinnenminister Seehofer Ende 2018 noch keine »festgefügten Strukturen« der Organisation in Deutschland erkennen konnte, erfolgte die Verbotsverfügung nunmehr mit der Begründung, die von den USA, Holland, Großbritannien und sogar die Arabische Liga als solche bezeichnete Terrororganisation verstoße aufgrund ihrer Hetze gegen Israel gegen den »Grundsatz der Völkerverständigung«.

KURSWENDE Die Kurswende in Berlin erfolgte jedoch offenbar aufgrund nicht unerheblichen Drucks aus Washington sowie nachrichtendienstlicher Informationen aus Jerusalem. Bundesweit koordinierte Razzien der Ermittlungsbehörden führten zu Sprengstofflagern in Moscheen und Privatwohnungen.

Das Bundesverwaltungsgericht bescheinigte der Bundesregierung bereits 2015, dass die durch Bundeskanzlerin Merkel vorgenommene Unterscheidung der Terrormiliz in einen politischen und einen militärischen Arm irrelevant und die Hisbollah insgesamt als Terrororganisation zu qualifizieren sei.

Das nunmehr ausgesprochene Betätigungsverbot ist alles andere als ein Geschenk an die Adresse Israels. Die Bundesregierung ist endlich ihrer Verpflichtung zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Lebens unzähliger Bundesbürger nachgekommen, ganz zu schweigen von den kriminellen Verstrickungen des iranischen Proxy in Sachen Rauschgifthandel und Geldwäsche. Ein nicht ganz freiwilliger, jedoch wichtiger Schritt zur Bekämpfung des iranischen Terrorismus.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.

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