Drei Wochen nach dem antisemitischen Anschlag in Halle hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin neun Punkte, die noch in konkrete Gesetze oder Finanzierungszusagen übersetzt werden müssen.
Unter anderem soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärft werden. Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig Straftaten, insbesondere Morddrohungen und Volkshetzungen, melden, anstatt sie nur zu löschen oder zu sperren.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt das neue Neun-Punkte-Programm der Bundesregierung.
Das Paket sieht auch Änderungen bei der Präventionsarbeit vor, die der Bund bislang über Modellprojekte fördert. Im Papier heißt es, man setze sich für eine »längerfristige und nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements« ein. Ob das ein Schritt zu einem Demokratie-Fördergesetz ist, wie es Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) für eine gesicherte Finanzierung von Initiativen fordert, blieb zunächst unklar.
Die Bundesregierung plant zudem, die Strafrechtsparagrafen zur Hasskriminalität zu ergänzen, um unter anderem die große Reichweite von Beleidigungen im Internet zu berücksichtigen. Zudem soll der Plan von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) umgesetzt werden, Drohungen und Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker schärfer zu ahnden.
Das Paket sieht auch Änderungen bei der Präventionsarbeit vor, die der Bund bislang über Modellprojekte fördert.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte das Neun-Punkte-Programm der Bundesregierung. »Das vom Kabinett beschlossene Maßnahmenpaket macht deutlich, dass es bisher viele Lücken in der Bekämpfung des Rechtsextremismus und von Hass und Hetze im Internet gab«, sagte Zentralratspräsident Schuster. »Es wird höchste Zeit, dass jetzt gehandelt wird. Aus unserer Sicht sind vor allem die Maßnahmen für einen verstärkten Kampf gegen Hate Speech im Internet sehr zu begrüßen.«
Sowohl die Änderungen im Strafrecht als auch die Meldepflicht für die Provider könnten dazu beitragen, die Hetze in den sozialen Medien einzudämmen, erklärte Schuster. »Der nächste notwendige Schritt ist dann eine personelle Aufstockung der Staatsanwaltschaften und der Polizei, damit die Anzeigen auch zügig bearbeitet und die Täter verfolgt werden können.«
Bei dem Anschlag am 9. Oktober in Halle versuchte der Täter, ein fanatischer Judenhasser, in die dortige Synagoge einzudringen. Nachdem das misslang, erschoss er zwei Menschen und verletzte weitere zwei. epd/ja