Im August 2018 griff ein 31-jähriger Täter das jüdische Restaurant »Schalom« in Chemnitz an. Am Mittwoch hat das Landgericht Chemnitz ein neues Urteil in dem Prozess gesprochen und die Bewährungsstrafe für den Mann von zwölf auf zehn Monate reduziert.
Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Ladenfriedensbruch verurteilt. Er muss zudem 1500 Euro an die Organisation »Aktion Sühnezeichen Friedensdienste« zahlen.
Warum der Täter nun eine geringere Strafe erhält, wurde im Berufungsprozess damit begründet, dass der von ihm geworfene Stein und der angerichtete Schaden zu klein gewesen sei. Das Gericht sah den Vorwurf des schweren Ladenfriedensbruchs somit als nicht erwiesen.
Gefängnisstrafe Bereits im Prozess 2021 sowie auch jetzt im Berufungsverfahren war das Ziel der Generalstaatsanwaltschaft, eine Gefängnisstrafe von 13 Monaten zu erzielen.
DNA-Spuren auf einem Stein führten zum Täter.
In der Vorinstanz wurde der Angeklagte dann zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Ob die Generalstaatsanwaltschaft gegen das neue Urteil vorgehen wird, ist noch unklar. Auch die Verteidigung ging bislang nicht gegen das Urteil vor. Die Revisionsfrist beträgt eine Woche.
Der Verurteilte äußerte sich bislang weder zu den Vorwürfen noch zum Urteil. Er konnte nach dem Angriff als Täter ermittelt werden, da seine DNA-Spuren auf einem der Steine nachgewiesen werden konnten, mit dem er das Restaurant und dessen Inhaber angriffen hatte. Anderen mutmaßlichen Tätern kamen die Behörden bislang nicht auf die Spur.