Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Regensburg erneut gegen den Holocaust-Leugner und Bischof der erzkonservativen Pius-Bruderschaft, Richard Williamson, einen Strafbefehl erlassen. Wie das Gericht auf Anfrage bestätigte, sei eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen gegen den 72-jährigen verhängt worden. Angaben zu der Gesamtstrafe wurden nicht gemacht. Dagegen können Williamson und seine Anwälte binnen der nächsten zwei Wochen Einspruch einlegen.
Williamson, der zur ultrakonservativen Piusbruderschaft gehört, hatte schwedischen Fernsehjournalisten im November 2008 in einem Priesterseminar bei Regensburg ein Interview gegeben. Darin leugnete er die Existenz von Gaskammern in der NS-Zeit und den Mord an sechs Millionen Juden. Der Sender strahlte das Interview Ende Januar 2009 aus. Für Schlagzeilen sorgte, dass Papst Benedikt XVI. wenige Tage später die Exkommunikation des Bischofs aufhob und ihn in die katholische Kirche zurückholte.
Berufung Anders als in Schweden steht die Leugnung des Holocausts in Deutschland unter Strafe. Weil das Interview in der Nähe von Regensburg geführt wurde, leitete die dortige Staatsanwaltschaft im Jahr 2009 gegen Williamson ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung ein. Ein Jahr später verurteilte das Amtsgericht Regensburg den Bischof zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro. Gegen den ersten Strafbefehl hatte der Bischof Berufung eingelegt. Das Landgericht Regensburg bestätigte im Juli vergangenen Jahres die Entscheidung, minderte jedoch die Strafsumme auf 6.500 Euro. Auch dagegen legte Williamson Berufung ein. Der Richterspruch war schließlich vom Oberlandesgericht in Nürnberg wegen Verfahrensfehler an das Amtsgericht zurückverwiesen worden. (ja/epd)