Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin haben gemeinsam einen Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Straftaten erstellt. Damit soll die Ermittlungsarbeit in diesem Bereich verstärkt werden, teilten die beiden Behörden am Dienstag in Berlin mit.
Mit dem Leitfaden werde den Mitarbeitenden der Polizei sowie der Amts- und Staatsanwaltschaft eine praxisnahe Handlungsempfehlung für die Verfolgung antisemitischer Straftaten gegeben. Gleichzeitig soll er helfen, Antisemitismus besser zu erkennen und die Sensibilität für dieses wichtige Thema fördern.
orientierungshilfe Erarbeitet wurde die Orientierungshilfe vom Antisemitismusbeauftragten der Polizei Berlin, Wolfram Pemp, gemeinsam mit der Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Claudia Vanoni. Dabei wurden sie den Angaben zufolge von zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt.
»Judenfeindliche Angriffe nehmen stetig zu«, erklärten Polizeipräsidentin Barbara Slowik und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers. Die Bekämpfung von Antisemitismus bleibe daher eine zentrale Aufgabe. »Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz«, betonten beide.
Die Behörden setzten alles daran, die Zusammenarbeit ihrer Mitarbeitenden bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten noch weiter zu verbessern. »Der gemeinsame Leitfaden unserer Antisemitismusbeauftragten ist hierfür ein wichtiger Baustein«, so Slowik und Koppers.
RIAS Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS) begrüßte den Leitfaden als ersten Schritt. Die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken, bilde dafür eine gute Grundlage, erklärte RIAS-Projektleiter Benjamin Steinitz.
Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS) begrüßte den Leitfaden als ersten Schritt.
Am wichtigsten sei aber, dass der Perspektive von Betroffenen antisemitischer Taten darin eine zentrale Rolle zugewiesen werde. »Wir wünschen uns, dass insbesondere dieser Punkt konsequent in der täglichen Arbeit umgesetzt wird«, so Steinitz.
Laut der internationalen IHRA-Arbeitsdefinition ist Antisemitismus eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Antisemitismus richte sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen, heißt es. Darüber hinaus könne auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein. epd